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dikuss
Anmeldedatum: 12.09.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: Mi 16 Sep, 2009 10:33 Titel: Zwei BU versicherungen nur eine muß bezahlen. |
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| Stimmt es daß wenn man Zwei BU versicherungen hat das eine nur bezahlen muß. |
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gk
Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: Fr 18 Sep, 2009 23:49 Titel: |
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Nein - das ist Quatsch. Wenn ich statt einer großen (d.h. ausreichenden) BU-Versicherung zwei kleinere BU-Versicherungen habe und werde berufsunfähig, dann müssen grundsätzlich beide BU-Versicherungen leisten.
Das schließt aber nicht aus, daß es durchaus Fälle geben kann, wo nur von einer BU-Versicherung Leistungen erbracht wurden, z.B.: wenn
der Antragsteller seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hat und beim Abschluß der zweiten BU-Versicherung die Frage nach bereits bestehenden BU-Versicherungen verneint und damit falsch beantwortet hat oder
die Versicherungsbedingungen der beiden Versicherungen so unterschiedlich waren, daß die BU-Versicherung mit guten (verbraucherfreundlichen) Versicherungsbedingungen Leistungen erbringen muß und die BU-Versicherung mit schlechteren Versicherungsbedingungen die Leistung verweigern kann - z.B. wegen des abstrakten Verweisungsrechts.
Deshalb sollte man ja besonders beim Abschluß einer BU-Versicherung auf gute Versicherungsbedingungen achten und auch die Antragsfragen gewissenhaft beantworten! |
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dikuss
Anmeldedatum: 12.09.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: Sa 19 Sep, 2009 19:41 Titel: |
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| Danke für die schnelle Antwort |
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Finore
Anmeldedatum: 11.05.2011 Beiträge: 1
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Verfasst am: Mi 11 Mai, 2011 15:19 Titel: |
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Ich weiß ja, dass der Eintrag schon ein paar Tage alt ist aber wollte dem trotzdem etwas hinzufügen.
Natürlich müssen bei Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Rente auszahlen, wenn dies die Vertragsbedingungen so vorsehen. So handelt es sich doch schließlich um einen privatrechtlichen Vertrag. Außerdem ist es bei den Lebensversicherungen ja ähnlich. Viele schließen mehrere Lebensversicherungen ab, um diese als Altersvorsorge später nutzen zu können. Hier kann sich ja eine Versicherungsgesellschaft auch nicht auf die andere berufen.
Allerdings würde es mich interessieren, ob die vielleicht eine sogenannte Kombipolice abgeschlossen hast. Wenn du BU und LV kombiniert hast, kann das schwierig werden. |
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Merger Gast
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Verfasst am: Mi 11 Mai, 2011 18:19 Titel: |
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Hallo Finore,
aber auch hierzu gibt es Ausnahmen.
z.B. steht in den meisten Versicherungsanträgen die Frage nach einer bereits bestehenden BU und zur entsprechenden Renten-Höhe.
Wenn diese Frage mit Nein beantwortet wurde, besteht die Möglichkeit, dass die 2. Versicherung nicht leisten muss.
Denn es gibt Versicherungen, die haben in den Vertragsbedingungen die Einschränkung, dass die BU-Rente insgesamt nicht höher sein darf,
als 80 % des Netto-Einkommens.
Viele Grüße! |
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Peter Wolnitza
Anmeldedatum: 11.04.2011 Beiträge: 8 Wohnort: 61130 Nidderau
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Verfasst am: Do 12 Mai, 2011 12:27 Titel: Summenversicherung |
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Hallo,
bei der BU-Versicherung sprechen wir, analog z.B. wie bei der Risiko-Lebensversicherung von einer sog. Summenversicherung, d.h., die Summe, die im Vertrag genannt ist, wird im Schadensfall ohne Wenn und Aber gezahlt, sofern der Vertrag ordnungsgemäss zustande kam (keine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, kein Verschweigen einer bereits bestehenden Versicherung etc.) und eine Leistungspflicht aufgrund der Vertragbedingungen besteht.
Von dieser generellen Regel gibts nur eine feine Ausnahme (bei einigen Versicherern): Wenn der Versicherer im Ernstfall feststellt, dass dynamische Anpassungen (=Erhöhung von Beitrag und Leistung) durch den Kunden angenommen wurden, obwohl Sie gewisse Relationen (legt der Versicherer in seinen Bedingungen fest) zum tatsächlichen Einkommen überschreiten.- kann der Versicherer diese "zu Unrecht angenommenen Erhöhungen" rückabwickeln.
Ansonsten wird bei Leistungspflicht immer die vereinbarte, im Vertrag genannte Summe gezahlt - es findet keine Prüfung auf "Bedürftigkeit" statt. Nicht umsonst hat der Versicherer ja auch die Prämienzahlung entgegen genommen.
Bzgl. der o.g. Dynamikproblematik lohnt sich ein sorgfältiger Blick in die jeweiligen Vertragsbedingungen - ab welcher Gesamthöhe, wie weit zurück..etc..
Sonnige Grüße aus Hessen _________________ Peter Wolnitza
Spezialmakler für private KV und BU Versicherung
Gartenstrasse 51 / 61130 Nidderau |
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