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Nelke
Anmeldedatum: 23.02.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi 24 Feb, 2010 00:18 Titel: Zulagen zur Kaiserrente |
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Hallo,
vielleicht kann mir wer helfen?!
Ich bin 39 Jahre alt, Mutter von 2 Kindern (9 und 12 Jahre)
Ich habe - saisonal - eine kurzfristige Beschäftigung und bekomme
für meine Kinder Unterhalt und Kindergeld.
Wir haben eine gesetzliche freiwillige Krankenversicherung
und zahlen einen günstigen Mindestsatz
Da wir günstig wohnen und kein Auto brauchen
kommen wir damit ganz gut über die Runden,
nur dass ich eben keine Absicherung für später hatte,
bis mir letztes Jahr ein Bekannter (Vertreter der HM)
die Vorteile der Kaiserrente anpries und ich einen Vertrag machte
in den ich zur Zeit 50 Euro monatlich einzahle...
Erst danach stellte sich heraus, dass die staatlichen Zulagen, die ja
ein Verkaufsargument für die Versicherung waren,
in meinem Fall gar nicht gezahlt werden...
...weil die Beschäftigung ja nur kurzfristig ist...
sind Leute wie ich da beim Staat wirklich nicht vorgesehen?
Müsste ich mich dafür erst arbeitslos melden?
Ich will dem Staat ja aber gar nicht auf der Tasche liegen,
komme auch so klar...
....aber wenn doch alle Zulagen bekommen....
warum ich nicht?
Gibt es da Mittel und Wege?
Oder habe ich für meine Situation komplett die falsche Versicherung gewählt?
Vielen Dank für Eure Meinungen! |
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insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 86
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Verfasst am: Mi 24 Feb, 2010 08:47 Titel: |
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das was Sie dort schreiben hört sich in meinen Augen relativ gefährlich an.
Schon allein wenn man als Branchenkenner hört "ein guter bekannter hat mir die Kaiers-Rente von der Hammburg-Mannheimer empfohlen" hört bekommt der ein oder andere oft mal bauchschmerzen.
kurze Nachfrage?
- zahlen Sie für Ihre Saisonarbeit Sozialversicherungsbeiträge?
- sind Sie verheiratet?
Grüße, |
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Nelke
Anmeldedatum: 23.02.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi 24 Feb, 2010 09:40 Titel: |
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Hallo,
ich bin nicht verheiratet und zahle für die Saisonarbeit auch keine
Sozialversicherungsbeiträge.
Man muss dem "Bekannten" zugute halten, dass er wusste,
dass ich eine Beschäftigung habe,
allerdings ging er wohl automatisch davon aus, dass das eine Soz.pflichtige Tätigkeit sei und hat nicht weiter nachgefragt....
....dumm gelaufen,
erst als die Zulageanträge abgelehnt wurden kam das raus...
meine Überlegung ist nun, ob es sich trotzdem lohnt die Versicherung
beizubehalten?
Na ja, und dann fühlt man sich natürlich auch vom Staat benachteiligt....wo man ihm schon nicht auf der Tasche liegt und sich um sich selbst kümmert, könnte er doch zumindest so nett sein einem Leistungen zu gewähren die ja den meisten Mitbürgern zustehen...
....aber diese Gedanken sind wohl etwas naiv?
viele Grüße
Nelke |
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insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 86
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Verfasst am: Mi 24 Feb, 2010 12:44 Titel: |
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damit sind Sie nicht zulagenfähig.
führen Sie diesen Vertrag dann aber auf keinen Fall weiter sondern stellen Sie Ihn beitragsfrei.
Warum möchte ich Ihnen auch kurz erläutern.
1. Möglichkeit: Sie führen den Vertrag weiter.
Folge: Die komplette Rente müssen Sie am Ende wieder voll versteuern.
D.H. Sie vertsuern das Geld welches Sie in den Vertrag legen doppelt. Einmal wird Ihr hart verdientes Geld durch den Arbeitgeber um die Lohnsteuer gekürzt und dann wird Ihre Rente nochmal gekürzt, weil Sie diese am Ende wieder versteuern müssen.
2. Legen Sie das Geld in eine normale Private Rentenversicherung. Der Ertragsanteil den Sie dann versteuern müssen ist in der Regl unterhalb ihres Steuerfreibetrages. D.h. für Sie: Sie erhalten im Alter ihre ausgezahlte Rente Brutto-Rente = Netto-Rente
Meine Empfehlung: Riester-Vertrag beitragsfrei stellen. |
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Nelke
Anmeldedatum: 23.02.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi 24 Feb, 2010 13:01 Titel: |
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Hallo,
danke für die Empfehlung!
Beitragsfrei stellen heißt den Vertrag sozusagen ruhen zu lassen
aber nicht zu kündigen als Option für den Fall dass ich demnächst
(wenn die Kinder älter sind)
wieder eine Soz. Vers. pflichtige Tätigkeit aufnehmen sollte und
also wieder Zulagenberechtigt wäre?
mfG
Nelke |
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insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 86
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Verfasst am: Mi 24 Feb, 2010 13:01 Titel: |
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| Nelke hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
danke für die Empfehlung!
Beitragsfrei stellen heißt den Vertrag sozusagen ruhen zu lassen
aber nicht zu kündigen als Option für den Fall dass ich demnächst
(wenn die Kinder älter sind)
wieder eine Soz. Vers. pflichtige Tätigkeit aufnehmen sollte und
also wieder Zulagenberechtigt wäre?
mfG
Nelke |
korrekt |
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