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zonny
Anmeldedatum: 26.11.2011 Beiträge: 1
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Verfasst am: Sa 26 Nov, 2011 01:38 Titel: Zahlt das die Vollkasko??? |
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Hallo, ich habe ein Problem. Folgende Situation hat sich dummerweise heute zugetragen:
Nach einem Großeinkauf bin ich bei mir im Haus in die Tiefgarage gefahren. Hier ist neben jedem zweiten Parkplatz ein großer Betonpfostend der die Decke trägt.
Ich hatte das Auto zum ausladen quasi vor dem Parkplatz stehen, sodaß ich es nur noch rückwärts rein setzen musste. Nachdem ich alles Ausgeladen hatte habe ich vergessen die hintere rechte Tür zu schließen und bin bei der ganzen Eile Rückwärts in meine Parkbucht gefahren, dabei ist natürlich die hintere Tür am Pfosten hängengeblieben, die Tür wurde also extrem überstreckt und lässt sich nun nur mit Mühe schließen, als leie denke ich das eine neue Tür fällig ist und kann nur hoffen das der Rahmen nicht verzogen ist.
Der Wagen ist Vollkasko versichert, die Frage ist nur ob dieser Schaden von der Versicherung übernommen wird oder ob ich einfach selber Schuld bin und auf dem Schaden sitzenbleibe?
Danke für eine schnelle Antwort |
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Lena
Anmeldedatum: 20.03.2011 Beiträge: 117
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Verfasst am: Sa 26 Nov, 2011 20:06 Titel: |
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In den AKB steht folgendes:
A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Ereignisse der Teilkasko
A.2.3.1 Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach A.2.2.
Unfall
A.2.3.2 Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs
oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z.B. Schäden am Fahrzeug durch
rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.
Mut- oder böswillige Handlungen
A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
A.2.4 Wer ist versichert?
Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch im Interesse einer weiteren
Person abgeschlossen ist, z.B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person.
Bei Deinem Unfall handelt es sich um "das klassische Beispiel" für einen Kaskoschaden.
Lena _________________ Feedback besteht aus zwei Komponenten, dem Feedback-Geben und dem Feedback-Nehmen. Wurde Dein Problem gelöst, sollte dieser Austausch stattfinden, um aus konkreten Fragen und Antworten zu lernen und das Auftreten oder die Darstellungstechnik zu verbessern |
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