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Wird zusätzlich zu einem bereits vorhandenen Fahrzeug ein Zweitwagen versichert, kann unter Umständen die Zweitwagenregelung genutzt werden, um in einem günstigeren Tarif zu starten. Laut Zweitwagenregelung kann das Fahrzeug in der Schadensfreiheitsklasse 1 / 2 eingestuft werden, wenn auch das Erstfahrzeug mindestens in dieser Klasse ist.