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Nachricht |
fonz02@gmx.de
Anmeldedatum: 07.07.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: Di 07 Jul, 2009 07:48 Titel: Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf nicht übernehmen |
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Guten Tag,
wir als junge Familie haben eine gebrauchte Immobilie (EFH) zum 01.08.2009 erworben. Der Veräußerer hat natürlich eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Diese wollen wir aber nicht übernehmen, da es weitaus günstigere Angebote gibt. Frage: Wie funktiniert der Wechsel? Muss ich die alte Versicherung kündigen, oder muss das der Hausveräußerer. Muss ich der bestehenden Versicherung nur mitteilen, dass wir eine andere V. haben? Wie ist der Ablauf? Was ist von mir zu tun und wie gehe ich vor? Zwischen mir und der bestehenden V. des Veräußerers besteht ja kein Vertrag. Vielen Dank für die Hilfestellung!
MfG
fonz02@gmx.de |
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insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 86
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Verfasst am: Mi 14 Okt, 2009 10:13 Titel: |
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Einen Monat nach Grundbucheintrag kannst du die versicherung sofort oder zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen.
Grüße, |
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