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Widerrufsfrist/Antragsbindefrist

 
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Günnie Günstig



Anmeldedatum: 22.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mo 22 Sep, 2008 20:28    Titel: Widerrufsfrist/Antragsbindefrist

Hallo allerseits!
Bin eigentlich Versicherungs-Laie und mache gerade die ersten Schritte durch eine versicherungsinterne Ausbildung zum Vermittler.

Nun ist es leider so dass mein Betreuer mir eine Frage leider auch nicht beantworten konnte und bezüglich dieses Punkts ist die Lern-Software in sich wie ich finde leider auch unlogisch.

Als erstes ist überall zu lesen:

Die Antragsbinde-/Annahmefrist beginnt erst mit Ablauf der Widerrufsfrist.

Die Widerrufsfrist wiederrum beginnt aber doch erst mit der Annahme des Antrags durch den Versicherer in Form von Zugang einer Versicherungsbestätigung oder Police beim Antragsteller.

Das heißt doch, dass der Antrag längst angenommen ist wenn die Widerrugsfrist abgelaufen ist, man ist also durch die Annahme sowieso an den Antrag "gebunden" und außerdem gibts ja keine Annahmefrist mehr innerhalb derer man annehmen muß da man ja schon angenommen hat.

Kann mir jemand folgen?

Ist das nicht unlogisch?

Warum Bindefrist nach Widerrufsfrist und Widerrufsfrist erst nach Antragsannahme?
Ich werd bekloppt. Confused Cool Laughing Embarassed Question

Vielen Dank im Voraus, demjenigen, der Licht ins Dunkel bringt!
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David Reisner
Administrator


Anmeldedatum: 18.08.2007
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: Di 23 Sep, 2008 07:26    Titel:

"Die Widerrufsfrist wiederrum beginnt aber doch erst mit der Annahme des Antrags durch den Versicherer in Form von Zugang einer Versicherungsbestätigung oder Police beim Antragsteller."

--> Ich denke hier liegt der Fehler Wink
1.) Sobald ich den Versicherungsvertrag ausfülle, habe ich natürlich (bzw. wie bei Kauf/Verträgen üblich) ein Widerrufsrecht. Dies ist natürlich in den Bedingungen zu prüfen, wie es genau im Versicherungsvertragsgesetz aussieht kann ich leider nicht beantworten (evtl. kann dies ein Fachmann/Frau).

2.) Muss man natürlich bei Versicherungen auch die jeweiligen Fristen (bei manchen wird erst nach min. 3 monaten versicherungsdauer geleistet) beachten.

3.) Sollte der Betreuer solche Fragen ja klären können bzw. bessere Quellen kennen. Vor allem wenn du zum Vermittler ausgebildet wirst =)
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Günnie Günstig



Anmeldedatum: 22.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Di 23 Sep, 2008 15:51    Titel:

Danke für die Antwort!

Tja was will man machen, er kanns halt net erklären und die Leut da ham auch viel um die Ohren, ich kann leider nicht allzuviel von denen erwarten, sie ballern einen ja auch mit Lernmaterial zu aber wenns halt in sich unlogisch ist steht man doof da...

Kennt hier denn jemand zufällig ein Versicherungs-Azubi-Forum oder so was, wo andere Leute sich mit ähnlichen Fragen beschäftigen?
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