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maxi
Anmeldedatum: 25.08.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: Di 25 Aug, 2009 22:18 Titel: Wer bekommt das Geld aus der lebensversicherung? |
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Guten Abend,
mein ex-mann aus "ausversehen" meine lebensversicherungsbeiträge 18 jahre lang bezahlt. Nun kommt es zu Auszahlung.
Wer bekommt das Geld? Muss ich teilen oder anteilmäßig Ihm was zahlen?
Vielen Dank im voraus für die Antwort
maxi |
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insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 86
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Verfasst am: Mi 26 Aug, 2009 09:15 Titel: |
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Da SIE Versicherungsnehmerin sindhaben Sie auch alle Gestaltungsrechte des Vertrages.
Wichtig ist auf wenn das Bezugsrecht im Erlebensfall läuft. Wenn dies ein wiederrufliches Bezugsrecht ist (so ist es in 99% aller Fälle) dann könnnen Sie dies ggf. noch ändern lassen.
Wenn es ein unwiderrufliches Bezugsrecht ist, dann wird in jedem Fall derjenige wohl das Geld bekommen der als unwiderruflich Bezugsberechtigter im Vertrag steht.
Also mal schlau machen nach dem Bezugsrecht. Wenn kein Bezugsrecht angegeben ist bekommt der Versicherungsnehmer die Kohle.
Herzlichen Glückwunsch!  |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 140 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Mi 26 Aug, 2009 11:38 Titel: Re: Wer bekommt das Geld aus der lebensversicherung? |
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die vorherige antwort betrifft die korrekten auszahlungsmodalitäten (hier ist natürlich -wie gesagt- nur der versicherungsnehmer berechtigt).
ob dir das geld aber auch tatsächlich zusteht, ist die andere frage.
welche nur du & dein ex-mann bzw. ein gericht beantworten wird.
lg
die geldmarie
| maxi hat Folgendes geschrieben: | Guten Abend,
mein ex-mann aus "ausversehen" meine lebensversicherungsbeiträge 18 jahre lang bezahlt. Nun kommt es zu Auszahlung.
Wer bekommt das Geld? Muss ich teilen oder anteilmäßig Ihm was zahlen?
Vielen Dank im voraus für die Antwort
maxi |
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Renate
Anmeldedatum: 01.09.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: Di 01 Sep, 2009 18:19 Titel: |
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Ich denke auch, das das Ganze auf Sie läuft, bekommen Sie auch die volle Summe. Wer da mal was eingezahlt hat, ist überhaupt nicht relevant. _________________ http://www.schulden-bremse.de/ |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 140 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Mi 02 Sep, 2009 23:37 Titel: |
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sie bekommt sicher die ganze summe - daran ist nicht zu rütteln.
die frage ist allerdings, ob ihr die ganze summe auch bleibt - daran ist vielleicht schon zu rütteln und das wird hier auch niemand beantworten können...
lg
die geldmarie
www.geldmarie.at
| Renate hat Folgendes geschrieben: | | Ich denke auch, das das Ganze auf Sie läuft, bekommen Sie auch die volle Summe. Wer da mal was eingezahlt hat, ist überhaupt nicht relevant. |
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maxi
Anmeldedatum: 25.08.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: Fr 11 Sep, 2009 11:42 Titel: |
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Guten Tag,
hier der aktuelle Stand.
Die Anwältin meines Ex beruft sich auch den Wegfall der Bezugsberechtigung wegen Gütertrennung nach der Scheidung.
Ich zitiere: "Daher hat nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage eine Rückabwicklung der Zuwendung zu erfolgen."
Kann mir jemand darüber was sagen?
Besten Dank
Maxi |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 140 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Fr 11 Sep, 2009 11:48 Titel: |
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Idealerweise (wenn du das Geld bzw. einen Teil davon für dich beanspruchst) solltest du hier einen Rechtsbeistand befragen.
"Rückabwicklung der Zuwendung" bedeutet nämlich: Alles zurückzahlen bzw. an den Ex auszahlen.
lg
die geldmarie
| maxi hat Folgendes geschrieben: | Guten Tag,
hier der aktuelle Stand.
Die Anwältin meines Ex beruft sich auch den Wegfall der Bezugsberechtigung wegen Gütertrennung nach der Scheidung.
Ich zitiere: "Daher hat nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage eine Rückabwicklung der Zuwendung zu erfolgen."
Kann mir jemand darüber was sagen?
Besten Dank
Maxi |
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maxi
Anmeldedatum: 25.08.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: Sa 12 Sep, 2009 17:38 Titel: |
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Hallo....
hier ein neuer wichtiger Punkt!
Wir hatte/haben wie auch immer gar keine Gütertrennung, also würde der Zugewinnausgleich greifen, der erlischt aber nach drei Jahren nach der Scheidung.
Am Montag hab ich einen Termin bei meiner Anwältin. Drückt mir mal die Daumen.
Schönes Wochenende.
maxi |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 140 Wohnort: Wien
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Verfasst am: So 13 Sep, 2009 21:35 Titel: |
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ich fürchte, das wird eine ziemliche rechnerei - lasst dabei nur die anwälte nicht zuviel verdienen!
lg
die geldmarie
| maxi hat Folgendes geschrieben: | Hallo....
hier ein neuer wichtiger Punkt!
Wir hatte/haben wie auch immer gar keine Gütertrennung, also würde der Zugewinnausgleich greifen, der erlischt aber nach drei Jahren nach der Scheidung.
Am Montag hab ich einen Termin bei meiner Anwältin. Drückt mir mal die Daumen.
Schönes Wochenende.
maxi |
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maxi
Anmeldedatum: 25.08.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: Di 06 Okt, 2009 15:30 Titel: |
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Hallo.....
hier mal der aktuelle Stand.
Er hat alles eingefordert, in einem fetten angstmachenden Brief seiner Anwältin!!!
Meine Anwältin hat alles abeschmettert, mit der Begründung: Er hätte es wissen können, wer seine Buchhaltung nicht im Griff hat, hat eben Pech. Seit dem 18.09. haben wir nichts mehr gehört.
Gruß
i |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 140 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Di 06 Okt, 2009 15:44 Titel: |
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Die Hauptfragen (vor Gericht, wenn man sich nicht außergerichtlich einigt) werden wohl sein: Wer hat gezahlt und wie lange war Gütergemeinschaft für diesen Vertrag relevant.
Dann wird gerechnet - und hoffentlich nicht zu lange gestritten. Hoffe, du hast einen passenden Rechtsschutz - sonst könnte das teuer werden...
lg
die geldmarie
| maxi hat Folgendes geschrieben: | Hallo.....
hier mal der aktuelle Stand.
Er hat alles eingefordert, in einem fetten angstmachenden Brief seiner Anwältin!!!
Meine Anwältin hat alles abeschmettert, mit der Begründung: Er hätte es wissen können, wer seine Buchhaltung nicht im Griff hat, hat eben Pech. Seit dem 18.09. haben wir nichts mehr gehört.
Gruß
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maxi
Anmeldedatum: 25.08.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: Di 06 Okt, 2009 15:54 Titel: |
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Geldmarie:
es geht nicht mehr um Gütertrennung oder nicht, das war völliger quark.
Er wird klagen müssen, wenns schlecht für MICH läuft, bekommt er ab der Scheidung die Beiträge und das wird nicht viel.
Da sollte er gut versichter sein.
Gruß
Maxi |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 140 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Di 06 Okt, 2009 16:39 Titel: |
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hallo,
bin kein jurist - aber ich kann mir nicht vorstellen, dass von ihm bezahlte beiträge (was er ja sicher nachweisen kann) gänzlich an dich gehen.
vor der scheidung mag das anders aussehen - nachher wohl kaum.
und wie das für die zeit der ehe ist, sollte jedenfalls deine anwältin wissen.
bei einer (gänzlich oder teilweise erfolgreichen) klage (zumindest ist es in österreich so) kann man auch anwalts- und gerichtskosten einklagen und dem streitwert hinzufügen. auch hier würde ich mich absichern und nachfragen.
ich wünsche euch, dass die sache nicht zu langwierig wird - sonst bleibt von dem geld nicht viel über. ein vergleich macht oft sinn.
lg
die geldmarie
| maxi hat Folgendes geschrieben: |
es geht nicht mehr um Gütertrennung oder nicht, das war völliger quark.
Er wird klagen müssen, wenns schlecht für MICH läuft, bekommt er ab der Scheidung die Beiträge und das wird nicht viel.
Da sollte er gut versichter sein.
Gruß
Maxi |
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maxi
Anmeldedatum: 25.08.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: Di 06 Okt, 2009 17:26 Titel: |
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.....wer die Beiträge bezahlt ist völlig wurscht, einer muss sie bezahlen, das heißt aber nicht zwingend, dass der auch das Geld bekommt,da ich sie nicht bezahlen konnte (Elternzeit) hat er sie bezahlt.
Er hätte sie ja nicht bezahlen müssen nach der scheidung, er wurde zu nix gezwungen. WENN er klagt werden wir sicher über einen vergleicht sprechen, ob er dann damit einverstanden ist, ist dann seine Sache.
Gibt es da nicht so einen schönen Spruch....."wer klagt zahlt".
Na ja wir werden sehen...bis dahin
maxi |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 140 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Mi 07 Okt, 2009 21:14 Titel: |
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Wie auch immer die Sache ausgeht (ein Bericht wäre sicher interessant) -
ein sehr gutes Beispiel, dass man solche Verträge (wie auch Kontoabbuchungen) nach Scheidungen im Auge behalten sollte...
lg
Die Geldmarie
| maxi hat Folgendes geschrieben: | .....wer die Beiträge bezahlt ist völlig wurscht, einer muss sie bezahlen, das heißt aber nicht zwingend, dass der auch das Geld bekommt,da ich sie nicht bezahlen konnte (Elternzeit) hat er sie bezahlt.
Er hätte sie ja nicht bezahlen müssen nach der scheidung, er wurde zu nix gezwungen. WENN er klagt werden wir sicher über einen vergleicht sprechen, ob er dann damit einverstanden ist, ist dann seine Sache.
Gibt es da nicht so einen schönen Spruch....."wer klagt zahlt".
Na ja wir werden sehen...bis dahin
maxi |
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