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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 267
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Verfasst am: Mi 09 Apr, 2008 12:30 Titel: Wenn der Versicherungsschutz fehlt |
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Jeder weiß, dass er als Autofahrer auch eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abschließen muss. Denn diese ist sogar vom Gesetzgeber her vorgeschrieben. Ohne das Vorzeigen einer Bestätigung, dass Versicherungsschutz besteht, kann zudem auch kein Fahrzeug zugelassen werden. Daran erkennt man bereits, wie wichtig die Haftpflichtversicherung für das Auto ist. Diese wurde nicht nur deshalb zur Pflicht, um die Autofahrer noch zusätzlich zu schröpfen, sondern vielmehr deshalb, um diese vor den immensen Kosten in Bezug auf einen Unfall mit Personenschaden zu schützen.
Dennoch gibt es einige vermeintlich ganz clevere Autofahrer, die versuchen, den Versicherungsschutz irgendwann einfach auslaufen zu lassen. Denn schließlich ist das Fahrzeug bereits zugelassen und bei der Polizeikontrolle wird üblicherweise auch keine Versicherungspolice verlangt, die vorgezeigt werden muss.
Doch damit kann man ganz schnell auch in Teufels Küche kommen. Denn kündigt eine Versicherung ihrem Kunden den Versicherungsschutz, sei es wegen nicht gezahlter Beiträge oder auch wegen eines Unfallschadens, so ist diese dazu verpflichtet, das Erlöschen des Versicherungsschutzes den zuständigen Behörden und Ämtern mitzuteilen.
So erfahren auch Polizei und Ordnungsamt sehr schnell von einem fehlenden Versicherungsschutz und reagieren von daher oftmals mit dem Entfernen der TÜV-Plaketten. Sollten sie dies nicht tun, wird der Autofahrer doch in jedem Fall bei der nächsten Verkehrskontrolle entlarvt, sodass hier spätestens eine Strafe droht. Diese kann dann leicht einige Hundert bis hin zu Tausend Euro betragen. Zusätzlich werden oftmals auch noch Eintragungen in die Verkehrssünderkartei in Flensburg verordnet, sodass man schnell erkennt, dass ein fehlender Versicherungsschutz sich in keinem Fall lohnt.
> Zusammenfassung über die möglichen Folgen einer fehlendern KFZ Versicherung, daher lohnt ein Vergleich/Versicherungswechsel mehr als die Strafe. |
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