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o0Pascal0o
Anmeldedatum: 18.10.2008 Beiträge: 12
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Verfasst am: Mi 18 März, 2009 20:16 Titel: Welche Versicherung zahlt was? |
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Hallo,
bei Haftfplichtversicherungen steht ja häufig: Allmählichkeitsschäden. Also z.B. ein Schaden der durch ein defektes Wasserrohr allmählich verursacht wird -> Wand voll Schimmel - Autausch der Hauswand, oder Schrank der neben der Wand steht, durchgeschimmelt -> neuer Schrank.
Oder zahlt den Schrank die Hausratversicherung, weil der Schrank Haurat ist.
Oder zahlt die Wand die Wohngebäudeversicherung, weil es ja ein Wohngebäudebestandteil ist?
Dann noch eine Frage zur Hausratversicherung. Es heisst ja: "Die Einrichtung eines Hauses bzw. einer Wohnung inklusive der technischen Anlagen wie Computer oder Fernsehgerät stellen einen enormen Wert dar. Bei Schäden durch Einbruch, Vandalismus, Wasser, Sturm, Hagel oder Feuer übernimmt die Hausratversicherung"
Quelle: http://www.versicherung-forum.com/h_Hausratversicherung.htm
Was ist, wenn man keine Nachweise über diese Dinge hat. Dann kann ja jeder behaupten, ich hatte einen Computer für 5 Mio Euro rumstehen, der ist geklaut. Der Schrank hat 3,8 Mio € gekostet, jetzt ist er voller Wasser durch den Wasserrohrbruch. Alle Quittungen hat ja wohl Niemand mehr.
Vielen Dank,
Pascal |
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sabine

Anmeldedatum: 16.02.2009 Beiträge: 20 Wohnort: NRW
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Verfasst am: Sa 21 März, 2009 10:27 Titel: |
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Hallo,
die meisten Fragen wurden Dir doch schon in einem anderen Forum beantwortet.  |
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o0Pascal0o
Anmeldedatum: 18.10.2008 Beiträge: 12
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Verfasst am: Sa 21 März, 2009 10:54 Titel: |
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eben noch nicht die Entscheidende Grundfrage daraus. Bei der Haftpflichtversicherung kann man Allmählichkeitsschäden einschliessen. Zahlt dann nicht deswegen auch die Haftpflicht, wenn Wasser in die Wand tropft(allmählicher Schaden) ... für die Wand & für den Schrank der dahinter verschimmelt? |
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sabine

Anmeldedatum: 16.02.2009 Beiträge: 20 Wohnort: NRW
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Verfasst am: Mo 23 März, 2009 14:33 Titel: |
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Es kommt darauf an durch was oder wen der Schaden verursacht wurde.
Ist es ein Baumangel, ein defektes Rohr o.ä. ist der Vermieter erst einmal in der Pflicht.
Für die Möbel die Hausratversicherung.
Beispiel wie es auch sein kann:
Fam A. hatte ein extrem feuchtes Schlafzimmer, laut Gutachter ein Baumangel bei der Sanierung. Es waren teilweise sogar schon Möbel angegriffen.
Das komplette Schlafzimmer muste entsorgt werden, alles wurde rausgerissen.
Die kosten wurden vom Vermieter übernommen, auch den Wiederbeschaffungswert der Möbel. |
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o0Pascal0o
Anmeldedatum: 18.10.2008 Beiträge: 12
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Verfasst am: Mo 23 März, 2009 21:07 Titel: |
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Es handelt sich um ein Einfamilienhaus(Eigenheim). Wenn also man selbst am Rohr herumgebastelt hat vor ein paar Monaten, dann zahlt die Hafptlicht oder die Wohngebäudeversicherung.
Immer unter der Voraussetzung, dass man Allmählichkeitsschäden in der Haftpflicht mitversichert hat.
--
Wenn man keine Schuld hat und das Rohr von selbst kaputtgegangen ist, dann zahlt die Wohngebäude für die kaputte Wand - soviel ist mir klar.
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