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sonnenblume
Anmeldedatum: 02.08.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: Mo 02 Aug, 2010 20:11 Titel: Weiterversicherung auf Kurzzeitkennzeichen und dann Kaskosch |
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Guten Tag zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Fahzeug mit Haftplicht und Teilkasko.
Fahzeug abgemeldet und dann bei der selben Versicherung nahtlos ein Kurzzeitkennzeichen für dieses Auto.
Nachdem ich 4 Tage auf Kurzzeitkennzeichen unterwegs war Steinschlag und Frontscheibe gerissten.
Frage 1: Gilt Teilkasko noch eine Zeitlang nach Abmeldung?
Frage 2: Ist dadurch dass Vorher ein Vertrag bestand jetzt das Kurzzeitkennzeichen auch noch mit Teilkasko?
Danke
Marion
Gruß |
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 298
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Verfasst am: Di 03 Aug, 2010 07:18 Titel: |
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Guten Tag!
Ist sicher auch abhängig von den Versicherungen, aber generell darfst du unversichert ja sowieso nicht fahren.. also müsste es auch so versichert sein.
Ich würde in jedem Fall einfach die Versicherung anrufen, welche Möglichkeiten der Schadenübernahme es hier gibt.
Wünsche viel Erfolg! |
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