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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Mo 14 März, 2011 13:44 Titel: |
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Wechsel in Angestelltenverhältnis mit Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze
(49.500 € p.a.) => Pflichtversicherung in der GKV
Wechsel in Angestelltenverhältnis mit Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
(49.500 € p.a.) => freiwillige Versicherung in der GKV (Befreiungsmöglichkeit innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht.)
Wechsel in Angestelltenverhältnis wenn der PKV-Versicherte mindestens 55 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren in der PKV versichert => Keine Versicherungspflicht in der GKV egal wie hoch der Verdienst ist, die PKV muss bestehen bleiben.
Das betrifft doch Selbständige und nicht Angestellte. Wenn der Selbständige in ein Angestelltenverhältnis wechselt und einen Antrag auf Mitgliedschaft in der GKV stellt, prüft die GKV ob das möglich ist. |
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Merger Gast
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Verfasst am: Mo 14 März, 2011 14:44 Titel: |
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lt. 1. Info von Claudiahy muss von einem heutigen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze ausgegangen werden.
Auch hat die betreffende Person lt. Schilderung keinen Antrag für Aufnahme in die GKV gestellt (beim Wechsel Selbständigkeit zum Angestellten) und ist derzeit wieder als Angestellter in der PKV.
Also müssen wir hier von dem derzeitigen Versicherungsschutz ausgehen. |
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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Mo 14 März, 2011 15:11 Titel: |
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| Sieht aus, als hätest Du recht. Hilft also nur eine Einkommenssenkung auf ein Niveau unterhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze. |
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claudiahy
Anmeldedatum: 13.03.2011 Beiträge: 11
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Verfasst am: Mi 16 März, 2011 01:28 Titel: |
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Hallo,
ich melde mich mal zurück und danke für die angeregte Diskussion
Mittlerweile haben wir die schriftliche Bestätigung, dass für die Zeit seiner kurzen Arbeitslosigkeit in eine Gesetzliche Versicherung eingezahlt wurde. Hier wurde nirgens bestätigt dass er sich hat von der Versicherungspflicht befreien ließ. Soweit so Gut! Nun noch die Bestätigung von der privaten Krankenkasse...
Und ja.. er verdient jetzt über diese Bemessungsgrenze, muss also ab dann weniger verdienen für 1 Jahr..
Ja und das mit der Angst lässt sich leider nicht über die Ratio lösen.. Er ist sonst eigentlich ehr der "verkopfte" Typ, bei dem Thema unglücklicherweise nicht.. |
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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Mi 16 März, 2011 11:03 Titel: |
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Ich denke wir sollten grundsätzlich ein paar Begriffe klären. Wir unterscheiden zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Jahresarbeitsentgeldgrenze. Beide waren früher gleich und werden deswegen, leider auch von uns, häufig noch durcheinander gebracht.
Die Jahresarbeitsentgeldgrenze gibt an, bis zu welchen Einkommen eine Versicherungspflicht besteht.
Bis zur Beitragbemessungsgrenze müssen von gesetzlich Versicherten Beiträge gezahlt werden. Ist das Einkommen höher, wird der Beitrag an der Stelle gekappt.
Die Jahresarbeitsentgeldgrenze liegt bei 49.500 EUR in 2011
Die Beitragsbemessungsgrenze 44.550 EUR in 2011
Wenn Ihr Lebensgefährte ein geringeres Einkommen als 49.500 Euro im Jahr 2011 erzielt, ist er pflichtversichert.
Wie hoch ist das Einkommen Ihres Lebenspartner in 2010 und voraussichtlich 2011?____________________________________
Ich habe den Versicherungsverlauf aufgelistet.
Bis April 2004 GKV
Ab April 2004 bis 2009 PKV
In 2009 arbeitslos GKV
Ab 2009 selbständig GKV
Ab 2010 angestellt PKV
Ist das so richtig? |
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claudiahy
Anmeldedatum: 13.03.2011 Beiträge: 11
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Verfasst am: Mi 16 März, 2011 22:42 Titel: |
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| Zitat: |
| Zitat: | Die Jahresarbeitsentgeldgrenze liegt bei 49.500 EUR in 2011
Die Beitragsbemessungsgrenze 44.550 EUR in 2011
Wenn Ihr Lebensgefährte ein geringeres Einkommen als 49.500 Euro im Jahr 2011 erzielt, ist er pflichtversichert.
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Wenn sichergestellt ist, dass er nach einem Kalenderjahr unter 49.500 Euro Verdienst zurück kann, würde er das machen,vorausgesetzt sein AG macht da mit.
[ | Zitat: | | b]Wie hoch ist das Einkommen Ihres Lebenspartner in 2010 und voraussichtlich 2011?[/b] |
_deutlich über beide Grenzen_
Ich denke er würde es nicht mögen wenn ich zu "offen" bin. sry
| Zitat: | Ich habe den Versicherungsverlauf aufgelistet.
Bis April 2004 GKV
Ab April 2004 bis 2009 PKV
In 2009 arbeitslos GKV
Ab 2009 selbständig GKV
Ab 2010 angestellt PKV
Ist das so richtig? |
| [/quote]
exakt.. |
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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Mi 16 März, 2011 23:06 Titel: |
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| Sind Sie sicher, dass Ihr Lebenspartner zurück in die GKV will? |
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claudiahy
Anmeldedatum: 13.03.2011 Beiträge: 11
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Verfasst am: Do 17 März, 2011 00:06 Titel: |
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Ja leider.. Ich kann nicht sicherer sein.
(Im Übrigen "deutlich" heißt aber nun auch nicht übertrieben viel mehr!!)
Ich möchte Ihnen gerne noch eine Frage stellen, denn seit ich mich hier erkunige kommen immer wieder neue Informationen dazu. Ich hoffe ich strapaziere Sie nicht zu sehr.
Ist es so dass die GKV Rückkehrer an Auflagen binden kann. So wie zum Beispiel einen Eigenanteil von bis zu 1.500 Euro im Jahr, ähnlich die die PVK?
Liebe Grüße |
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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Do 17 März, 2011 10:26 Titel: |
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Ist mir persönlich unbekannt und eher unwahrscheinlich. Es gibt aber KK, die eine Selbstbeteiligung anbieten. Da sollten Sie vergleichen und eventuell zu einer anderen KK gehen.
Mich würden aber die Beweggründe zur Rückkehr in die GKV interessieren. |
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claudiahy
Anmeldedatum: 13.03.2011 Beiträge: 11
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Verfasst am: Do 17 März, 2011 21:31 Titel: |
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Ich habe es schon angedeutet. Sorge die Beiträge .. aus welchen Gründen auch immer.. nicht mehr zahlen zu können. Niemand hat ihn bisher überzeugen können gelassen zu bleiben. Liegt aber wirklich auch daran, dass es schwierig ist sich aus den verschiedensten Meinungen und Erfahrungen ein komplettes Bild zu machen. Jeder kommt mit einer anderen Horrorstory.. Selbst unser Hausazt bereut es sich privat versichert zu haben.
Dieses Thema begleitet uns jetzt seit Monaten... Merkwürdeig allerdings ist, das je älter die Leute sind mit denen wir sprechen, desto häufiger hört man
die unzufriedenheit heraus, weil die Beiträge so hoch sind. Auch und gerade Berentete.
Mich würde interessieren warum Sie sich so gut auskennen.. |
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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Do 17 März, 2011 23:49 Titel: |
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Ich denke, dass das Theme ausreichend erläutert ist. Das Für und Wieder PKV <-> GKV ist ein anderes Thema. Ich möchte Ihre Beweggründe für einen Wechsel zurück in die GKV nicht bewerten.
Das Gesundheitssystem in Deutschland wird in den nächsten zehn Jahren einen Wandel durchleben, den wir heute nicht für möglich halten. Was ist richtig, was ist falsch - keine Ahnung.
Viele Grüße
der Alte
Zuletzt bearbeitet von Der Alte am Fr 18 März, 2011 17:19, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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claudiahy
Anmeldedatum: 13.03.2011 Beiträge: 11
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Verfasst am: Do 17 März, 2011 23:57 Titel: |
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Ja, vielen Dank nochmas..
Liebe Grüße zurück |
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