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Wiederbeschaffungswert
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Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert gibt an, welchen Preis der Geschädigte zahlen müsste, damit er einen gleichwertigen Ersatz für einen beschädigten Gegenstand erhält. Dabei fungiert der Wiederbeschaffungswert als Maßstab für die Bestimmung des Wertes eines Gegenstandes.
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