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aldente
Anmeldedatum: 26.08.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: Do 26 Aug, 2010 22:37 Titel: Versicherungswechsel schadenfreie Jahre |
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Hallo
ist es in den Versicherungsverträgen irgendwie verankert zeitlich begrenzrt die Rabatte zu übertragen bei neuanmeldung?
Vielleicht ist diese Frage auch falsch gestellt deshalb schildere ich mal mein anliegen.
Ich habe mir ein anderes Fahrzeug gekauft das alte auf dem Hof gestellt die Schilder abgeschraubt und gut eingeschlossen.
Das neue Fahrzeug angemeldet mit den Schadensfreiheitsrabatten der alten Versicherungsgesellschaft. Nach 3 Monaten merkte ich das mein altes Fahrzeug nicht abgemeldet ist. Hätte die neue Versicherung nicht zwischenzeitlich dies bemerken müssen weil die angegebenen Daten nicht übernommen wurden. Gibt es hier eine zeitliche Begrenzung? odder etwas ähnliches. Währe nett wenn mir jemand ein Tip geben könnte ich habe 35% und soll jetzt 140% zahlen .  |
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chrisroga
Anmeldedatum: 26.08.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: Di 21 Sep, 2010 14:23 Titel: |
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Wenn du nur das alte Fahrzeug auf den "Hof" gestellt hast und die Kennzeichen abgeschraubt hast ist keine Abmeldung bei der Zulassungsstelle erfolgt. Somit kann der jeweilige Versicherer keine Kenntnis davon erhalten - ungeachtet dessen falls wirklich nicht abgemeldet läuft auch die KFZ-Steuer weiter! Das der Versicherer den Schadenfreiheitsrabatt mit dem neuen Fahrzeug mitgeteilt bekommt sagt ja noch nicht aus wie du mit dem bisherigen Fahrzeug verfahren möchtest (also haben wir ein Folgefahrzeug oder ein Zweitwagen. _________________ KFZ-Versicherungsvergleiche und Informationen
Haftpflichtversicherung, Hausratversicherunt etc. |
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Rainer
Anmeldedatum: 10.09.2010 Beiträge: 7
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Verfasst am: Di 28 Sep, 2010 21:00 Titel: |
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Aber du hast deinen neuen Wagen rechtzeitig bei der neuen Versicherung angemeldet?
An den Beiträgen für die alte Versicherung kommst du jedenfalls nicht vorbei. Nur verstehe ich das mit der Schadensfreiheitsklasse nicht ganz. Wenn das von der neuen Versicherung übernommen wurde, und du diese rechtzeitig abgeschlossen hast, müsstest du doch auch deine neue Schadensfreiheitsklasse erhalten.  |
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