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Versicherung zur Absicherung von Raten

 
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Autor Nachricht
seepferdchen



Anmeldedatum: 06.12.2011
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Di 06 Dez, 2011 21:13    Titel: Versicherung zur Absicherung von Raten

Hallo, mein Schwager hat bei seiner Autofinanzierung eine Versicherung abgeschlossen, die im Notfall für seine Raten eintritt. Jetzt ist mein Schwager plötzlich verstorben und die Versicherung muss in Kraft treten. Die Alleinerbin hat jetzt Post bekommen, in der die Versicherung sie auffordert bestimmte Dokumente einzureichen. Unter anderem einen Erbschein ( sie ist wie gesagt die Alleinerbin); aber auch den Totenschein und die Adresse des Hausarztes. Obwohl er nicht krank war und es auch kein Unfall oder Suizid war. Ist die Versicherung wirklich dazu berechtigt? Komischerweise hat nämlich seine Lebensversicherung diese Dokumente nicht verlangt. Nur die Sterbeurkunde.
Danke für Eure Hilfe.
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: Fr 16 Dez, 2011 22:23    Titel:

Ja, die Versicherung ist dazu berechtigt, besser gesagt verpflichtet. Wer eine Versicherung auf sein Leben abschließt, möchte bestimmte Personen absichern. Es wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt, dass der Ehepartner, Eltern, Kinder oder Geschwister im Todesfall das Geld erhalten. Wer seine Familie allgemein absichern will kann auch die gesetzl. Erbfolge eintragen. Macht nun der Versicherte vom Recht des Ablebens Gebrauch, wird sich ja jemand bei der Versicherung melden. Nehmen wir an, dass es der namentlich Benannte ist, dann wird die Gesellschaft nach Vorlage der Sterbeurkunde das Geld auszahlen. Wurde die gesetzliche Erbfolge gewählt, muss die Erbberechtigung nachgewiesen werden.
Was steht in den Bedingungen? Gibt es Ausschlüsse im Versicherungsschutz? Du musst der Gesellschaft schon die Möglichkeit einräumen ihre Leistungspflicht zu prüfen.

Die Versicherung handelt hier korrekt.

Lena
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