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Versicherung will mir 2 Riester verkaufen ??

 
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Ugatz



Anmeldedatum: 18.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Do 18 Dez, 2008 14:57    Titel: Versicherung will mir 2 Riester verkaufen ??

Hallo,

Ich habe einen bestehenden Riestervertrag bei der Victoria-Versicherung. Ich zahle da den Mindestbetrag ein, den ich seit meinem Ausbildungsbeginn nicht geändert habe.

Wenn ich richtig informiert bin, bekomme ich ja nur die kompletten staatlichen Zulagen wenn ich 4% vom Jahresbrutto in den Riester laufen lasse...

Deswegen wollte ich jetzt meinen Riester entsprechend anheben um zum Einen die volle Zulage (Rückwirkend für 200 und zum Anderen die Einmalzahlung (200€) für bis zu 25jährige zu bekommen.

Jetzt sagt mir mein Versicherungstyp, ich muss einen komplett neuen Riester (zu dem aus der Ausbildung) abschließen, den er dann nächstes Jahr wieder zu einem zusammenfassen will. Er meinte, dass würde nicht anders gehen, da die Victoria bzw. das Finanzamt mir zuviel Zulagen überwiesen hätte und so der bestehende Vertrag nicht geändert werden kann!

Ist das so richtig, bzw. kann das sein ? Oder versucht der Versicherungsmensch mir einfach einen neuen Vertrag zu verkaufen? Es Fallen ja auch wieder Gebühren an bei dem neuen Vertrag, oder?

Für eine Antwort bin ich sehr dankbar und ich hoffe ich hab alles verständlich geschrieben!


Danke Ugatz!
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kandzior



Anmeldedatum: 17.11.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: Sa 20 Dez, 2008 20:21    Titel:

hallo, hier hast du vollkommen recht, ich selber bin mitarbeiter und versicherungskfm der hamburg-mannheimer, der ergo gruppe wozu auch die viktoria gehört. also kann ich dir genau die richtige antwort geben.

es gibt bei uns im hause einen sogennanten änderungsantrag, den füllt der kund im beisein der mitarbeiters aus und die sache hat sich dann für den kunden erledigt. der kunde bekommt eine neue police zugeschickt und das war es dann. ab dem zeitpunkt wird der höhrere betrag entsprechend abgebucht.

falls noch fragen hast, schreib mir


grüße
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PatrickSaar



Anmeldedatum: 06.02.2009
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: Fr 06 Feb, 2009 13:42    Titel:

Eine formlose Mitteilung, dass man jetzt mehr verdient, sollte auch reichen. Alles andere ist übertrieben.
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Der Alte



Anmeldedatum: 31.01.2011
Beiträge: 181

BeitragVerfasst am: Do 10 März, 2011 21:46    Titel:

Ich möchte diesen Beitrag benutzen um Euch mal zu zeigen, wie wichtig es ist nicht zuviele Fragen in einen Beitrag zu packen oder den Beitrag richtig zu strukturieren. Lieber fünf neue Themen eröffnet und dafür fünf richtige Antworten, als ein Beitrag mit fünf Fragen und (k)eine beantwortet.

Wenn ich den Beitrag analysiere stellt Ugatz fünf Fragen.
1. Wie hoch müssen meine Beiträge sein, dass ich die Zulagen in voller Höhe bekomme?
2. Bekomme ich die Zulagen rückwirkend, wenn ich meine Beiträge jetzt erhöhe?
3. Bekomme ich für einen bereits bestehenden Vertrag den Berufseinsteiger-Bonus
4. Stimmt es, dass das Finanzamt zuviel Zulagen überwiesen hat
5. Muss ich einen zweiten Vertrag abschließen?

Ich denke mal, die Frage nach den Kosten braucht man bei den richtigen Antworten nicht mehr beantworten.

Was mir aber noch aufgefallen ist, dieser Text läuft nicht weg wie ein gesprochenes Wort. Man kann ihn immer wieder aufrufen und trotzdem hat niemand die Fragen von Ugatz beantwortet. Entäuschend für mich der "mitarbeiter und versicherungskfm".

OK. Wer macht sich ans Beantworten? Bitte die Antworten gut trennen.
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Merger
Gast





BeitragVerfasst am: Do 10 März, 2011 23:45    Titel:

kandzior hat Folgendes geschrieben:
hallo, hier hast du vollkommen recht, ich selber bin mitarbeiter und versicherungskfm der hamburg-mannheimer, der ergo gruppe wozu auch die viktoria gehört. also kann ich dir genau die richtige antwort geben.

es gibt bei uns im hause einen sogennanten änderungsantrag, den füllt der kund im beisein der mitarbeiters aus und die sache hat sich dann für den kunden erledigt. der kunde bekommt eine neue police zugeschickt und das war es dann. ab dem zeitpunkt wird der höhrere betrag entsprechend abgebucht.

falls noch fragen hast, schreib mir

grüße


Solch einen Unsinn hab ich noch nie gehört, dass der Kunde im Beisein eines Mitarbeiters einen Änderungsantrag selbst ausfüllen muss.

Wir sind doch hier nicht im Kindergarten!

Alle Anträge wie auch Änderungsanträge füllt der Mitarbeiter eines Versicherungs-unternehmens aus. Zusätzlich gehört hier auch ein entsprechendes Beratungsprotokoll dazu.

Auch die Hamburg-Mannheimer, Ergo oder Viktoria müssen sich an das VVG halten.
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: Mo 11 Apr, 2011 22:07    Titel:

1. Wie hoch müssen meine Beiträge sein, dass ich die Zulagen in voller Höhe bekomme?
2. Bekomme ich die Zulagen rückwirkend, wenn ich meine Beiträge jetzt erhöhe?
3. Bekomme ich für einen bereits bestehenden Vertrag den Berufseinsteiger-Bonus
4. Stimmt es, dass das Finanzamt zuviel Zulagen überwiesen hat
5. Muss ich einen zweiten Vertrag abschließen?

Zu 1. Vier Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen abzüglich Grundzulage und eventuelle Kinderzulagen. Mindestens jedoch 60 € p.a.
Zu 2. Nein
Zu 3. Nein
Zu 4. Nein
Zu 5. Nein

Lena
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Naseweis



Anmeldedatum: 07.04.2011
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: Do 14 Apr, 2011 12:16    Titel:

hei...

die Antwort zu Frage 1 ist nicht richtig. Der Mindesbeitrag ist 0,00 €,
wenn die Zulage ausreicht den Beitrag aufzufangen.
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: Do 14 Apr, 2011 13:39    Titel:

Falsch. In dem Falle muss der Sockelbeitrag von 60 € gezahlt werden.
Deine Aussage würde dann ja auch bedeuten, dass eine Frau, die nach dem 01.01.2008 zwei Kinder bekommen hat und ein Einkommen von 16.000 € jährlich erhält, 114 Euro ausgezahlt bekommt.
0,- Euro ist nur bei Riesterverträgen von Selbständigen, also mittelbar Zulageberechtigten möglich.

Lena
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Naseweis



Anmeldedatum: 07.04.2011
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: Fr 15 Apr, 2011 08:35    Titel:

Hei Lena,

und wie kommt es, dass meine Frau ne Zulage bekommt, obwohl sie keinen Beitrag in die Riester einzahlt ?
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fichtl



Anmeldedatum: 15.04.2011
Beiträge: 14
Wohnort: Putzbrunn

BeitragVerfasst am: Fr 15 Apr, 2011 21:53    Titel:

naseweis:
weil deine Frau vermutlich zu Hause ist und die Kinder versorgt und bei dir einen Anhängselvertrag hat. Das heisst, du hast auch eine Riester und bist Alleinverdiener und bezahlst ausreichend Beitrag (4%-Klausel) um für beide die Zulage zu bekommen.

Solange jemand selbst Anspruch auf Zulage hat (Rentenversicherungspflicht - und die besteht auch wenn selbst keine Beiträge gezahlt werden, wenn man zB in Kindererziehungszeit ist) muss der Sockelbeitrag von 60 € p.a. gezahlt werden. Beim Anhängselvertrag entfällt die eigene Beitragspflicht.

Was nicht bedeutet, dass es durchaus Sinn machen kann, eigene Beiträge zu zahlen (so finanziell möglich), um mehr Rente aufzubauen (mehr Beitrag, mehr Rente)
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Naseweis



Anmeldedatum: 07.04.2011
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: So 17 Apr, 2011 08:31    Titel:

fichtl,

meine Frau arbeitet als Arzthelferin und verdient 400 € im Monat.
Ich selbst hab keinen Riestervertrag.
Unser Versicherungsmakler hat den Vertrag vor 3 Jahren über die Stuttgarter vermittelt und bisher hab meine Frau noch nie einen eigenen Beitrag gezahlt.
Die Zulage bekommt sie jedoch jährlich gutgeschrieben.

Naseweis
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: So 17 Apr, 2011 08:40    Titel:

Wenn Deine Frau unter 400 € verdient ist sie nicht versicherungspflichtig und somit auch nicht zulageberechtigt. Ausnahme ist, wenn sie freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt. Für den ersten Fall käme nur ein "Rucksackvertrag" in Frage. Da Du aber keinen Riestervertrag hast, sind die Zulagen zu Unrecht geflossen.
Für den zweiten Fall muß sie 60 € Sockelbeitrag bezahlen.
Warte mal bis Du die Kontoauszüge von der Versicherung bekommst. Zur Zeit holt sich die Zulagenstelle jede Menge Geld zurück. Wetten, dass Deine Frau da mit dabei ist.


Lena
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Naseweis



Anmeldedatum: 07.04.2011
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: So 17 Apr, 2011 08:43    Titel:

Lena hat Folgendes geschrieben:
Wenn Deine Frau unter 400 € verdient ist sie nicht versicherungspflichtig und somit auch nicht zulageberechtigt. Ausnahme ist, wenn sie freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt. Für den ersten Fall käme nur ein "Rucksackvertrag" in Frage. Da Du aber keinen Riestervertrag hast, sind die Zulagen zu Unrecht geflossen.
Für den zweiten Fall muß sie 60 € Sockelbeitrag bezahlen.
Warte mal bis Du die Kontoauszüge von der Versicherung bekommst. Zur Zeit holt sich die Zulagenstelle jede Menge Geld zurück. Wetten, dass Deine Frau da mit dabei ist.
Lena


meine Frau zahlt eigene Beiträge in die Rentenversicherung.
Ich habe beim Abschluss bei der BAV und auch bei der OFD mich darüber erkundigt und beide Auskunftstellen sagten mir, im Gesetz steht nirgendwo dass ein Beitrag erforderlich ist. Von der OFD hab ichs sogar schriftlich. Na ja, dann bekommt mein RA was zu tun.

Naseweis
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