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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 214
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Verfasst am: Fr 11 Apr, 2008 16:38 Titel: Vermögensschadenhaftpflicht |
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Jeder kennt die aktuelle und hoch komplizierte Steuerpolitik Deutschlands. Da schafft es kaum noch jemand, seine Steuererklärung ohne fremde Hilfe zu erledigen. Deshalb wendet man sich in diesem komplizierten Bereich oftmals an einen Steuerberater, der über das nötige Wissen verfügt und dieses auch dementsprechend anwenden kann. Gibt der Steuerberater aber einmal einen falschen Rat, so kann es schnell zu enormen Verlusten kommen.
Deshalb gilt für einige Berufe auch die Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpflicht oder eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Denn auch die Spezialisten können sich einmal täuschen und ihre Kunden oder Mandanten dadurch schädigen. Diese reagieren darauf dann häufig besonders negativ und verklagen den jeweiligen Spezialisten sogar. Dieser ist für seine Fehler verantwortlich und muss den Kunden dann entsprechend Schadenersatz zahlen und für die Verluste aufkommen.
Da die hier anfallenden Summen jedoch nicht gerade unerheblich sind, würde eine solche Klage schnell die Möglichkeiten der einzelnen Spezialisten überschreiten.
Deshalb sollten diese sich gegen derartige Vermögensschäden entsprechend absichern. Zwar sind Vermögensschäden auch in der normalen Haftpflichtversicherung eingeschlossen, jedoch zum einen nur zu einem geringen Betrag, zum anderen auch nur dann, wenn sich die Vermögensschäden aus einem Haftpflichtschaden ergeben.
Die Vermögensschadenhaftpflicht dagegen ist eine Versicherung, die speziell gegen solche Risiken absichert.
Dabei ist es vor allem für Steuerberater und Rechtsanwälte Pflicht, eine solche Versicherung abzuschließen. Aber auch Ärzte tun gut daran, eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen, gerade wenn es zu Kunstfehlern u. ä. kommt.
Insofern sollte man aber auch die einzelnen Anbieter miteinander vergleichen, da die Beiträge zum Teil stark variieren, die Leistungen aber ebenfalls nicht immer gleich hoch sind. |
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