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Lollipopp
Anmeldedatum: 13.01.2011 Beiträge: 5
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Verfasst am: Do 13 Jan, 2011 20:59 Titel: Verletzung der Aufsichtspflicht / Wer zahlt?? |
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hab da mal ne ganz dume Frage:
Angenommen eine Alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern im Alter von 13, 12 und 4 Jahre.
Aufgrund der räumlichen Aufteilung in der Wohnung muss die Mutter im Wohnzimmer schlafen, damit alle Kinder ein eigenes Zimmer haben.
Die Kleinste schläft im ehemaligen Schlafzimmer, an welches ds Badezimmer angrenzt.
Nun geht besagte 4 jährige nachts auf die Toilette und wäscht sich danach auch ordentlich die Finger. Leider vergisst sie den Wasserhahn wieder aus zu machen und geht wieder ins Bett. Nun läuft der Wasserhahn munter weiter. Als die Mutter morgens aufsteht ist das Wasser bereits ins Zimmer der Kleinen und in das des Sohnes gelaufen.
In allen Zimmern liegt Laminatfußboden und auch an der Decke der darunterliegenden Wohnung ist ein riesiger Wasserfleck zu sehen.
Auch einige Möbel der Wohnung sind betroffen, sowie die Türrahmen.
Nun meine Frage:
Hat die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt, da sie geschlafen hat und erst am nächsten morgen das Dilemma bemerkt hat?
Welche Versicherung würde für den entstandenen Schaden aufkommen?
Die Mutter ist ALG2 Empfänger und hat nur eine Familienhaftpflichtversicherung.
Danke schon mal im vorraus.
lollipopp |
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Merger Gast
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Verfasst am: Fr 14 Jan, 2011 13:14 Titel: |
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also die Wohnungseinrichtung - Möbel usw. werden nicht erstattet.
Ansonsten kommt es wohl hier auf die Vertragsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung an. |
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