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Versicherungspflicht besteht bei den so genannten Pflichtversicherungen. Dazu gehört für Halter von Kraftfahrzeugen die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungspflicht gilt auch für die gesetzlichen Sozialversicherungen, der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung. Je nach Berufsstand gibt es weitere Pflichtversicherungen etwa eine Haftpflicht für Anwälte.