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eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn es zu einem gemäß den allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen vereinbarten Ereignis, einem Schaden, kommt. Zu beachten ist im Versicherungsfall, dass der Versicherungsnehmer die Auskunfts- und Nachweispflicht hat. Sie gehören im Versicherungsfall zu den Obliegenheiten des Kunden.