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VVG steht für Versicherungsvertragsgesetz. Das Gesetz über den Versicherungsvertrag gibt es seit dem 30. Mai 1908. Gegliedert ist es in fünf Abschnitte: Vorschriften über sämtliche Versicherungszweige, Schadenversicherung, Lebens- und Krankenversicherung, Unfallversicherung und Schlussvorschriften.