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Johann-K
Anmeldedatum: 24.01.2012 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di 24 Jan, 2012 16:31 Titel: Unstimigkeit mit der KFZ-Versicherung brauch Hilfe |
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Hallo,
ich hätte eine Frage und zwar geht es um meine KFZ Versicherung. Am
20.06.2011 hab ich ein Fahrzeugwechsel vorgenommen und es Telefonisch
mit der Versicherung besprochen leider hab ich ab da von der
Versicherung nichts gehört und nichts bekommen zwecks Police oder so
ist mir auch irgendwie alles entgangen. Bis vor paar Tagen hab ich
mich gewundert wieso ich von der Versicherung keine Rechnung bekomme
darauf hin hab ich da angerufen und nach langem suchen des beraters
hat sich raus gestellt dass die verpeilt haben meinen Vertrag zu
Policieren. Was ich jetzt noch mitbekommen hab dass die mir einen
Einjahresvertrag gemacht machen, heißt also vom 20.06.2011 -
20.06.2011 womit ich garnicht so einverstanden bin und gerne mich von
dieser Gesellschaft trennen würde und zwar sofort.
Also heute hab ich meine Police erhalten, ich habe jetzt ein
Wiederrufsrecht von 14 Tagen, mir ist jetzt die möglichkeit offen ob
ich diesen Vertrag noch eingehe oder nicht.
Nur ist jetzt das Blöde wenn ich den gebrauch des Wiederrufs mache
wird es so gehandet als ob die Versicherung garnicht statt gefunden
hat und theoretisch mein Auto jetzt über nen halben Jahr unversichert
sei, darauf hin hat mir der Berater am Telefon gesagt dass wenn ich
es mache, würde ich von der Zulassungsstelle eine Straffe bekommen in
einer höhe von ca. 1000€ weil so gesehen ohne Versicherung
rumgefahren bin.
Stimmt das ganze wirklich oder wollen die mir nur einen Schreck
einjagen, theoretisch genommen war ich ja versichert.
Was passiert mir wenn ich den Vertrag jetzt Wiederrufe und ab sofort
bei einer anderen Gesellschaft mein Auto neu Versichere? Kommt da
seitens Zulassungsstelle oder welche Behörde dazu zustendig ist. was
auf mich?
Danke für eure hilfe schon mal im Voraus.
MFG Johann |
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Christian
Anmeldedatum: 20.01.2012 Beiträge: 9 Wohnort: Erfurt
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Verfasst am: Di 24 Jan, 2012 23:27 Titel: |
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Also, es ist möglich den Vertrag zu widerrufen und einen neuen bei einer anderen Gesellschaft abzuschliesen. Dieser lässt sich (zumindest ist es bei der Allianz so) auf den 20.06.11 zurückdatieren. Somit wäre das Auto zu keinem Zeitpunkt unversichert gewesen.
Dass das Ordnungsamt Strafen für nicht versicherte Fahrzeuge verhängt ist richtig. Wie hoch diese sind, ist mir im einzelnen nicht bekannt. Wir hatten allerdings einen Kunden, welcher 100€ Strafe zahlen musste, damit ihm vom Amt das Fahrzeug stillgelegt wurde ( wegen nichtversichern nach Anmeldung) das ganze hat allerdings kein halbes Jahr gedauert sondern nur 8 Wochen. Mich wundert es im Übrigen, dass dir das nicht auch passiert ist.
Eine Frage habe ich zum Verständnis. Warum kein Einjahresvertrag? Als Ablaudatum hätte hier nur der 01.01.12 bzw. in deinem Fall der 20.06.12 zulässig. Wäre der Ablauf auf dem 01.01.12 gelegt wurden, wärst du sicherlich immernoch bei dieser Gesellschaft, da sich diese Verträge jedes Jahr automatisch verlängern wenn sie nicht gekündigt werden. _________________ mit besten Grüßen
Christian König
Blaue Aussichten in Erfurt! |
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Johann-K
Anmeldedatum: 24.01.2012 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mi 25 Jan, 2012 06:27 Titel: |
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Es ist zu keiner erzwungenen Stilllegung seitens Zulassungsstelle gekommen weil bei der Zulassung mein PKW ja als versichert gemeldet ist, ich hab ja auch die neue Doppelkartennummer vorgelegt.
Wieso ich nicht wirklich erfreut über diesen Jahresvertrag bin ist, weil ich bei einer normalen Ablaufszeit z.B. zu dem 31.12 dann ab dem 1.1.2012 eine nidriegere SF bekommen hätte was leider in diesem Vertrag nicht berücksichtigt wurde, die haben mir mit der SF aus dem Jahr 2011 komplett bis zu dem 20.06.2012 berechnet.
Weil mein PKW bis jetzt bei der Zulassungsstelle als versichert gemeldet ist weis ich nicht was da passiert wenn ich jetzt den Vertrag widerrufe wird dann die Versicherung der Zulassungsstelle mitteilen dass mein PKW schon seit dem 20.06.2012 nicht versichert ist?
Gruß Johann |
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Christian
Anmeldedatum: 20.01.2012 Beiträge: 9 Wohnort: Erfurt
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Verfasst am: Mi 25 Jan, 2012 15:07 Titel: |
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Geanu so ist es. Also wenn der Vertrag jetzt widerrufen wird, geht zwangsläufig die Meldung an die Zulassungsstelle. Du musst eben dein Fahrzeug mit Beginn 20.06.11 bei einer anderen Gesellschaft versichern. Die Meldet dann sofort nach der Policierung an die Zulassungstelle, dass Sie den Schutz übernimmt. eine neue eVB (ehemals Doppelkarte) ist da auch nciht nötig _________________ mit besten Grüßen
Christian König
Blaue Aussichten in Erfurt! |
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Lena
Anmeldedatum: 20.03.2011 Beiträge: 106
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Verfasst am: Do 26 Jan, 2012 22:06 Titel: |
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@ Johann-K
Du hast mit der Versicherungsbestätigung einer Versicherung Dein Fahrzeug zugelassen. Damit hast Du ja bereits einen Vertrag abgeschlossen und es besteht vorläufiger Versicherungsschutz nach den AKB bis zur Antragsaufnahme. Tritt nach der Zulassung der Versicherungsfall (sprich Schaden) ein, muss die Versicherung leisten. Ob Du einen schriftlichen Antrag stellst oder nicht, für den Zeitraum in dem die Versicherung in der Pflicht stand steht ihr ein Beitrag zu.
Die Zulassungsstelle interessiert es herzlich wenig, ob Du im Nachhinein den Versicherungsschutz entzogen bekommst, wenn eine neue Versicherungsbestätigung vorliegt, bevor die alte den Entzug der Deckung der Zulassungsstelle mitteilt.
Eine Beitragszahlung an die "alte Versicherung" kannst Du nur umgehen, wenn die neue den Versicherungsschutz rückwirkend übernimmt. Sie wird aber das nur tun, wenn in der Zwischenzeit kein Schaden eingetreten ist. Das macht auch eine Allianz nicht anders.
Ich glaube die Allianz gehöhrt auch zu den wenigen Gesellschaften, bei denen Du auch einen Vertrag abschließen kannst, bei dem die Laufzeit das Versicherungsjahr und nicht das Kalenderjahr ist. Halte ich auch für besser und wünschte alle Gesellschaften würden das machen. Der Vertrag wird zum 01.01. auch eine Schadenfreiheitsklasse weiter gestuft. Die Kfz-haftpflicht ist generell ein Jahresvertrag.
UND auch Du hast eine Mitwirkungspflicht und hättest die Versicherung nach der Zulassung wenigstens anrufen können. Du hast doch gewusst, dass noch kein Antrag aufgenommen wurde.
Lena _________________ Feedback besteht aus zwei Komponenten, dem Feedback-Geben und dem Feedback-Nehmen. Wurde Dein Problem gelöst, sollte dieser Austausch stattfinden, um aus konkreten Fragen und Antworten zu lernen und das Auftreten oder die Darstellungstechnik zu verbessern |
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