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neddecamino
Anmeldedatum: 23.06.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di 23 Jun, 2009 11:57 Titel: Unfallversicherungsvertrag uebernehmen? |
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Hallo,
ich wollte letztens eine Unfallversicherung mit Tagegeldzahlungen (im Falle voruebergehender Krankheit) abschliessen, als sich herausstellte, dass ich noch ueber meine Mutter eine Unfallversicherung (bei derselben Versicherung) habe, allerdings ohne Tagegeldzahlungen. Die Versicherung teilte mir nun mit, dass ich mich erst aus dem alten Vetrag losloesen muesse (was ich auch moechte) und dann eine vollkommen neue abschliesse.
Die Frage ist nun: Kann ich nicht den alten Vertrag einfach uebernehmen und ihn durch die neue Tagegeldzahlung ergaenzen? Ich denke, dass dann mein Beitrag evtl. geringer waere.
Vielen Dank im Voraus! |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 130 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Di 23 Jun, 2009 17:31 Titel: Re: Unfallversicherungsvertrag uebernehmen? |
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sollten beide varianten möglich sein:
einfach einige offerte mit gleichen leistungen einholen und dann den bestbieter (preis und leistung) aussuchen.
falls das nicht die schon bestehende Unfallversicherung ist, rechtzeitig nach den kündigungsfristen umsehen.
lg
die geldmarie
www.geldmarie.at
| neddecamino hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
ich wollte letztens eine Unfallversicherung mit Tagegeldzahlungen (im Falle voruebergehender Krankheit) abschliessen, als sich herausstellte, dass ich noch ueber meine Mutter eine Unfallversicherung (bei derselben Versicherung) habe, allerdings ohne Tagegeldzahlungen. Die Versicherung teilte mir nun mit, dass ich mich erst aus dem alten Vetrag losloesen muesse (was ich auch moechte) und dann eine vollkommen neue abschliesse.
Die Frage ist nun: Kann ich nicht den alten Vertrag einfach uebernehmen und ihn durch die neue Tagegeldzahlung ergaenzen? Ich denke, dass dann mein Beitrag evtl. geringer waere.
Vielen Dank im Voraus! |
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herzberger
Anmeldedatum: 27.07.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mo 27 Jul, 2009 10:58 Titel: |
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| hm, ich denke das hängt davon ab, in welcher Form Du über den Vertrag mit Deiner Mutter eine Unfallversicherung hast, ob zu z.B. als Kind etc eingeschlossen bist. Ich nehme an Deine Ma ist der Versicherungsnehmer und Du und ggf. noch andere sind die versicherten Personen. |
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