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gary
Anmeldedatum: 19.03.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: Fr 19 März, 2010 14:34 Titel: Unfallversicherung will keine Übergangsleistung zahlen |
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Hallo liebe Community,
ich hatte im August 2009 einen Unfall beim Fußball spielen. Ohne äußerliche Einwirkungen zog ich mir einen Kreuzbandriss zu. Der Verein in dem ich spiele ist Unfallversichert und somit habe ich Kontakt mit dieser Versicherung aufgenommen und den Schaden geschildert. Der Kreuzbandriss wurde 2 mal operiert, zuletzt am 22. Januar 2010. Bis jetzt befinde ich mich noch in Behandlung bei der Krankengymnastik.
Es geht jetzt um die sogenannte Übergangsleistung die ja greift wenn ich nach 6 Monaten des Unfals immernoch nicht wieder vollständig wiederhergestellt bin. Durch den Unfall hatte ich ja auch berufliche Ausfälle und auch sonstige Unkosten standen mir bevor.
Ich sollte also zu meinem behandelnden Arzt und mir Prozente eintragen lassen, in welchem Zeitraum ich in welchem Grad eingeschränkt war.
Das habe ich nun getan und zu der Versicherung geschickt. Heute erhielt ich ein schreiben das wohl 2 Bedingungen nicht erfüllt worden sind und ich die das Geld der Übergangsleistung nicht erhalten werde.
Hier mal die 2 Bedingungen die angeblich nicht erfüllt worden sind:
-Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit muss in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dem Unfall ununterbrochen gemindert bzw. beeinträchtigt sein.
- Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit muss ohne Mitwirken von Krankheiten oder Gebrechen um mehr als 50% unfallbedingt gemindert bzw. beeinträchtigt sein.
Muss ich das jetzt so hinnehmen oder kann ich dagegen irgendwie angehen? Es kann ja wohl nicht sein das ich für meine beruflichen Ausfälle und andere Unkosten die ich durch den Unfall hatte nicht entschädigt werde und ich die Kosten jetzt selbst tragen darf
Grüße
Gary |
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insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 81
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Verfasst am: So 21 März, 2010 14:56 Titel: |
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guten tag,
bei ihrer verletzung handelt es sich nicht um einen klassischen unfall nach den versicherungsbedingungen.
unfall ist eine von AUßEN auf den körper einwirkendes Ereignis.
Bei Ihnen liegt hier die sog. Eigenbewegung vor.
Diese ist nach den normalen bedingungen nicht versichert.
es gibt allerdings spezialprodukte die diesen unfall auch abdecken.
sie müssten der versicherung schon schildern, dass ihr kreuzbandriss entstanden ist als sie ein gegenspieler gefoult hat. |
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gary
Anmeldedatum: 19.03.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mo 22 März, 2010 19:09 Titel: |
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Hallo,
leider zog ich mir die Verletzung ohne Einwirkung von außen zu. Ich wollte lediglich abbremsen und habe meinen Körper über das Knie gedreht. Ohne Einwirkung eines anderen.
Somit habe ich also keinen Anspruch auf eine Leistung?
Grüße |
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Hartmut Schneider
Anmeldedatum: 15.04.2010 Beiträge: 30 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: Fr 16 Apr, 2010 11:42 Titel: |
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Hallo gary,
haben Sie denn einen persönlichen Ansprechpartner (Versicherungsvermittler) der Sie bezüglich Ihres Versicherungsvertrages betreut? Das ist immer ganz wichtig. Dieser hat immer die besseren Möglichkeiten Ihre Interessen beim Versicherungsunternehmen zu vertreten und sollte Ihnen helfen. Die Zahlung der Übergangsleistung ist entscheidend davon abhängig, ob die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach 6 Monaten zu mehr als 50% beeinträchtigt ist. Haben Sie sich das vom Arzt so bestätigen lassen?
Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Hartmut Schneider
Link entfernt. Moderator3 |
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