Versicherung Forum - Versicherungsvergleich - Versicherungen - Versicherung Blog - Vermögen - KFZ Versicherung
Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre
eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Vorheriges Thema anzeigen: Unfallversicherungsvertrag uebernehmen? Nächstes Thema anzeigen: Diabetes Klausel |
| Autor |
Nachricht |
forumvisiter
Anmeldedatum: 19.06.2007 Beiträge: 7
|
Verfasst am: Mo 16 Jul, 2007 13:16 Titel: Unfallversicherung gleich Lebensversicherung? |
|
|
Hallo,
wer kann mir sagen, ob man die Unfallversicherung mit der Lebensversicherung vergleichen kann? |
|
| Nach oben |
|
 |
David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 277
|
Verfasst am: So 19 Aug, 2007 13:23 Titel: |
|
|
Kann man nicht miteinander vergleichen, da die Lebensversicherung meist als Altersvorsorge bzw. Absicherung dient.
Die Unfallversicherung im Gegensatz dazu ist jedoch bei Unfällen dafür da, die Kosten für den Krankenhausaufenthalt und die Behandlung zu übernehmen, ähnlich einer Krankenversicherung, jedoch für Krankheiten/Verletzungen aufgrund von Unfällen. |
|
| Nach oben |
|
 |
gk
Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 9
|
Verfasst am: Mi 17 Jun, 2009 11:45 Titel: |
|
|
| David Reisner hat Folgendes geschrieben: | | Die Unfallversicherung im Gegensatz dazu ist jedoch bei Unfällen dafür da, die Kosten für den Krankenhausaufenthalt und die Behandlung zu übernehmen, ähnlich einer Krankenversicherung, jedoch für Krankheiten/Verletzungen aufgrund von Unfällen. |
Entschuldigung, aber hier muß ich den Administrator korrigieren.
Hauptaufgabe sowohl der gesetzlichen als auch einer privaten Unfallversicherung ist es, die versicherte Person oder deren Angehörigen zu entschädigen, falls die versicherte Person infolge eines Unfalls eine dauerhafte Gesundheitsschädigung (Invalidität) erlitten hat.
Bei einer privaten Unfallversicherung erfolgt diese Entschädigung je nach abgeschlossenem Vertrag in Form einer einmaligen Invaliditätsleistung (i.d.R. bereits anteilig ab einem Invaliditätsgrad von 1%) oder in Form einer lebenslangen monatlichen Unfallrente (i.d.R. erst ab einem Invaliditätsgrad von 50%, dann aber in voller Höhe).
Weitere Leistungen wie z.B. Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsleistung usw. können nur als Zusatzbausteine zu den o.g. Invaliditätsleistungen abgeschlossen werden. Dabei ist aber z.B. das Krankenhaustagegeld ein pauschal vereinbarter Betrag und steht in keinerlei Zusammenhang mit den Kosten für den Krankenhausaufenthalt! |
|
| Nach oben |
|
 |
Caroline
Anmeldedatum: 12.08.2009 Beiträge: 4
|
Verfasst am: Mi 19 Aug, 2009 18:40 Titel: |
|
|
Bei Lebensversicherungen gilt es zu unterscheiden zwischen kapitalgebundenen LV und einer Risiko-Lebensversicherung. Erstere kombiniert in den meisten Fällen Altersvorsorge und Risikoabsicherung, eine Risiko-Lebensversicherung dagegen entschädigt die Hinterbliebenen im Todefall des Versicherungsnehmers.
Eine Unfallversicherung ist dafür gedacht, den Geschädigten bzw. den Angehörigen für die Kosten einer Behandlung und Auszeit nach einem Unfall aufzukommen, bis man wieder ins Berufsleben einsteigen kann. Es handelt sich daher um eine zeitlich begrenzte Absicherung. Auf jeden Fall kann eine Unfallversicherung nie mit einer Lebensversicherung verglichen oder dadurch ersetzt werden. |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|