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Unfallschuld, was nun?

 
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ExecuteD



Anmeldedatum: 17.06.2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Do 17 Jun, 2010 09:21    Titel: Unfallschuld, was nun?

Hallo zusammen,

ich bin Patrick, 22 Jahre jung und komme aus dem Herzen NRWs.
Bin seit 6 Jahren im Straßenverkehr aktiv und durfte bis gestern 20h von mir sagen, dass ich nie einen Unfall hatte.

Und naja... gestern habe ich den Vogel abgeschoßen.
Gegen 20h bin ich vom 16. Geburtstag meines Kusin kurz noch mit meiner Freundin zur Bank gefahren.
Auf dem Heimweg hab ich etwas gepennt und stand auf dem falschen Streifen.
So fuhr ich rückwärts und blickte zur Kontrolle einmal in den Spiegel.
Hinter mir war frei.
Ich fuhr knapp 4m zurück und dann schepperte es.
Eine Dame muss auf die Spur hinter mir gefahren sein und hat wohl darauf gehofft dass ich Sie frühzeitig sehe.

An meinem Wagen ist so gut wie kein Schaden. Max 200€ wenns hochkommt.
Ihr Corsa D hat etwas mehr abbekommen.
Sie rief direkt die Polizei und ich gestand dort meine Schuld ein.
Meiner Meinung nach bin ich auch klar schuld.
Ich durfte noch ein Alkotest machen, da ich vom Geburtstag noch eine kleine Bierfahne hatte.
Mein Wert war noch unter 0,3%o somit gabs diesbezüglich nichts zu beanstanden.

Meine Frage ist nun, wie läuft dass nun mit der Versicherung.

Ich werde heute Nachmittag den Schaden melden.
Welche Fragen werden gestellt und wie äußer ich mich am Besten dazu?

Wie gesagt, das war ein Fehler meinerseits...
...worüber ich mich selbst schon genug ärger, da ich grad erst viel am Auto restauriert habe.

Der Schaden an meinem Fzg wird nicht bei von meiner Versicherung ersetzt oder?

Ich bin Teilkaskoversichert und habe ne Selbstbeteiligung von ich glaub 200€
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: Sa 02 Jul, 2011 21:58    Titel:

Schade, dass Dir niemand darauf eine Antwort gegeben hat. Da solche Fragen aber auch häufig von meinen Versicherten gestellt werden, gehe ich davon aus, dass diese auch andere Leser interessiert. Deswegen die Antwort, leider erst nach einem Jahr.

  1. Du bist verpflichtet den Schaden Deiner Versicherung zu melden. Bei manchen geht das telefonisch, andere senden Dir eine Schadenmeldung zum Ausfüllen zu. Reichst Du trotz mehrmaliger Aufforderung des VU keine Schadenmeldung ein, bleibst Du eventuell auf den Kosten sitzen.

  2. In der Teilkasko ist Unfall nicht versichert. Dazu brauchst Du eine Vollkasko. Glasschäden, die bei einem Unfall entstanden sind, kannst Du aber über die Teilkasko abrechnen

Lena
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