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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Di 28 Jun, 2011 15:42 Titel: Unfallflucht - Wenn Hilfe unterlassen wird |
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Am Abend des 12. Dezember 2009 befand sich der 14-jährige Marc mit seinem Skateboard auf dem Heimweg. Ein Wagen erfasste den Jungen ungebremst. Durch die Kollision wurde er auf die Motorhaube geschleudert und blieb nach 35 Metern schwerverletzt auf der Fahrbahn liegen. Eine Zeugin sah, dass der Fahrer ausstieg, den Jungen betrachtete und dann weiterfuhr. Ein weiterer Zeuge erkannte, dass die Fahrzeugbeleuchtung ausgeschaltet war. Der Unfallfahrer wurde angeklagt wegen Unfallflucht. Die Eltern wollten erreichen, dass der 26-Jährige auch wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung angeklagt wird. Er stellte sich erst sechs Tage nach dem Unfall, als die Polizei ihm schon auf den Fersen war.
Im Prozess vor dem Amtsgericht Frankfurt berief sich der wegen schweren Raubes bereits vorbestrafte Fahrer auf Amnesie und verweigerte jede Aussage. Deshalb ist der genaue Hergang des Unfalls, bei dem Marc ums Leben kam, nicht zu klären. In einem ersten Prozess entschied das Gericht aufgrund einer günstigen Sozialprognose für den Angeklagten und sprach ein eher mildes Urteil: ein Jahr auf Bewährung (AG Frankfurt/Main, AZ: 933 Ds - 3991 Js 261723/09).
Für Marcs Eltern war das ein Schlag ins Gesicht: „Als wir das Urteil vernommen haben, hatten wir den Eindruck, dass wir unseren Sohn ein zweites Mal verloren haben. Mit dem Urteil haben wir den Glauben an die Gerechtigkeit verloren und damit ist schwer auszukommen“, erklärt Marcs Vater. Die Mutter beklagt das „unmenschliche Verhalten“ des Angeklagten: „Er hat vertuscht. Er hat sich nicht entschuldigt. Er hat nicht geholfen und ist nicht gerade gestanden für das, was passiert ist.“ Für beide ist der Tod ihres Sohns immer gegenwärtig. Ein glückliches Familienleben wurde zerstört. Kann die Justiz diesen Eltern den Glauben an Gerechtigkeit wieder zurückgeben? Welchen Spielraum gibt es für die Bestrafung des Täters?
Dieter Rössner ist Professor für Strafrecht an der Universität Marburg. Er beschreibt, dass sich die Opfer eines Verbrechens und auch ihre Angehörigen durch milde Strafen zum zweiten Mal viktimisiert fühlen, sich also noch einmal als Opfer empfinden: „Wenn der Tod eines Menschen im Gerichtssaal zur Frage steht, dann kommt fast jede Strafe als zu gering heraus. Aber das eine Jahr auf Bewährung ist hier natürlich in keiner Weise eine Genugtuung für die Eltern, möglicherweise auch kein Ansatz, um das ganze Geschehen zu verarbeiten. Der Gerichtssaal ist kein Ort, wo man psychotherapeutisch wirken kann. Aber als erster Ansatzpunkt dafür, Solidarität mit dem Opfer zu zeigen, sollten die Strafen, insbesondere, wenn das Opfer zu Tode kam, angemessen sein.“
Recht oder Gerechtigkeit?
Die Eltern des tödlich verunglückten Marc sind fassungslos, dass der Unfallfahrer nicht wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung angeklagt wurde. Doch hier gilt das höchste Prinzip des deutschen Rechts: in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, auch wenn er sich nachweislich nicht um den Verletzten gekümmert hat und einfach weggefahren ist.
Warum ist damit nicht der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllt? Warum hat die Staatsanwaltschaft dies nie angeklagt? Der Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Hans-Jürgen Kost-Stenger, der Marcs Eltern in ihrer Nebenklage in beiden Prozessen vertrat, erklärt dazu: „Hier hat das Gericht gesagt: Es gab genügend Leute, die innerhalb von Sekunden oder Minuten am Unfallort waren und der Täter, der Verurteilte, konnte das wissen. Insofern hat er die Unfallstelle nicht in dem Bewusstsein verlassen, dass Marc stirbt. Und das ist juristisch keine unterlassene Hilfeleistung. Ich finde das persönlich nicht richtig und wenig nachvollziehbar, weil es diesen Tatbestand eigentlich völlig entwertet und ihn aushöhlt. Es bleibt eigentlich überhaupt kein Fall übrig, der verurteilt werden kann wegen unterlassener Hilfeleistung.“
Marcs Eltern können sich mit dem ihrer Meinung nach skandalösen Urteil der ersten Instanz nicht abfinden und beklagen eine unendliche Milde der Justiz für Raser. Sie erfahren, dass es ähnliche Fälle gibt, dass sehr milde Urteile, selbst bei Trunkenheit am Steuer, keine Seltenheit sind. Auch im Fall des 14-jährigen Ingmar, der von einem betrunkenen Autofahrer überfahren wurde und starb, kam der Fahrer mit einer Bewährungsstrafe davon.
Der Strafrechtler Professor Rössner verweist auf die Grenzen der Justiz auf dem Weg zur Gerechtigkeit: „Im Gerichtssaal kann immer nur eine relative Wahrheit hergestellt werden. Und auf dieser relativen Wahrheit beruht dann die Gerechtigkeit, die sozusagen in einem Spannungsverhältnis steht zwischen einer Wahrheitsfindung, die absolut nicht möglich ist in letzter Klarheit, und einer Balance zwischen den Rechten des Angeklagten aber auch des Opfers und schließlich der Wiederherstellung des Rechtsfriedens.“ Professor Rössner hebt hervor, dass sich in den letzten beiden Jahrzehnten die Stellung des Opfers im Strafprozess zum Positiven entwickelt hat, ebenso die Entwicklung des Täter-Opfer-Ausgleichs. Aber nicht alle Straftaten können damit geregelt werden: bei Mord, Totschlag oder Vergewaltigung kann dieser Ausgleich nicht angewendet werden. In Fällen von Diebstahl, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Beleidigung stellt er allerdings ein geeignetes Verfahren dar.
Täter-Opfer-Ausgleich
Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann nur stattfinden, wenn beide, also Täter und Opfer, zustimmen und der Einsatz als sinnvoll angesehen wird. Die Vorteile für das Opfer sind, dass es gegebenenfalls die Reue des Täters spürt und eventuell durch ein Schmerzensgeld entschädigt wird. Für den Täter gilt: Durch seine tätige Reue kann er das Strafmaß abmildern. In minderschweren Fällen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Täter sogar endgültig einstellen.
Im Fall des 14-jährigen Marc kam es jetzt zur Berufungsverhandlung. Nicht nur Marcs Eltern, sondern auch der Frankfurter Staatsanwaltschaft erschien das erstinstanzliche Urteil als zu milde. Der Vorsitzende Richter verkündete am 6. Juni 2011 das Berufungsurteil: Zwei Jahre und drei Monate Haft für den 26-jährigen Unfallfahrer (LG Frankfurt/Main, AZ: 5/05 Ns - 3991 Js 261723/09 (139/10)). Genugtuung für die Eltern? Marcs Vater erklärt: „Gerechtigkeit wird es nie geben. Er geht zwei Jahre ins Gefängnis und wir haben lebenslänglich. Wir haben unseren Sohn verloren. Der Marc ist nicht mehr da. Was will man da als Gerechtigkeit für so ein Verhalten werten? Gerechtigkeit kann es nicht geben.“
Die Eltern müssen mit dem Tod ihres Sohnes weiterleben, die Justiz konnte sich erst in der Berufung entschließen, den Täter dafür in Haft zu schicken Quelle: WDR, Samstag, 25. Juni 2011 |
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