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Netter767
Anmeldedatum: 04.06.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: Fr 04 Jun, 2010 05:51 Titel: Unfall mit frisiertem Roller - Zahlt die Versicherung ? |
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Hallo,
ich (15) habe in gut 4 Wochen meinen Zweirad-Führerschein (M).
Wer sich nicht genauer mit der Materie auskennt -> 50ccm
und 45 k/mh.
Ich würde gerne den Distanzring rausmachen , damit würde mein Roller von jetztigen 45 km/h , 75 km/h laufen.
Doch ich bin mir sehr unsicher bei der Sache.
Ich will (natürlich) meinen Roller noch versichern lassen und alles drum & dran.
Doch was wäre jetzt wenn ich einen Unfall hätte , würde die Versicherung zahlen ? Oder müsste sie nicht zahlen ?
Um das noch ein bisschen genauer zu machen ,
würde es einen Unterschied machen , wenn ich der Schuldige wäre ?
Also somit der Schuldige des Unfalles ?
Freue mich auf eure Antworten!
Mfg Netter767 |
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insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 81
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Verfasst am: Sa 05 Jun, 2010 13:26 Titel: |
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der schaden den sie jemand anderen zufügen wird von der versicherung übernommen werden.
beim schaden an ihrem eigenen wagen wird sich die versicherung evtl. querstellen.
also vorsicht wenn sie teilkasko/vollkasko haben sollten.
wichtig ist in diesem zusammenhang allerdings nicht nur der schaden an ihrem roller, sondern auch der gleichzeitige Versicherungsschutz Ihres eigenen Körpers ist in ihrem fall auch extrem wichtig.
grüße, |
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Netter767
Anmeldedatum: 04.06.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di 08 Jun, 2010 09:17 Titel: |
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Danke für die Antwort.
Aber wenn es möglich ist , hätte ich dazu noch ein paar detaillierte Infos.
1.) Gilt Fremdschaden auch für "Staatsschaden" z.B. Verkehrschild umgefahren?
2.) Gilt Fremdschaen auch für Personenschaden am anderen ?
Zum Beispiel : Ich fahre einen an , und der wäre Querschnitts gelähmt ?
3.) Ist mit Fremdschaden alles gemeint , was sozusagen nichts mit mir zu tun hat ?
P.S : Ich weiß das ist sehr weit hergeholt , aber würde mich interessieren. |
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