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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Di 29 März, 2011 09:39 Titel: Unfall - Beim Tennis zugezogener Achillesssehnenriss |
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Das LG Frankfurt/M. (Urteil vom 11.3.2010 – 2-23 S 3/09) hat entschieden, dass ein bei einem Tennisspiel zugezogener Achillesssehnenriss ein Unfall ist.
Das Landgericht hatte sich hier mit der umstrittenen Thematik des Vergleichsmaßstabs für eine „erhöhte Kraftanstrengung“ in § 1 IV AUB 88 zu befassen. Dort heißt es: „ Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen und Wirbelsäule ...Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.“
Entscheidende Frage war, wann eine „erhöhte Kraftanstrengung“ vorliegt und von welchem Vergleichsmaßstab dabei ausgegangen werden muss. Konkret ging es darum, ob auf eine übliche Bewegung im Rahmen der ausgeübten Sportart abzustellen war, oder ob die Ausübung einer Sportart bereits die erhöhte Kraftanstrengung im Vergleich zu alltäglichen Bewegungsabläufen impliziert.
Das LG hat auf den Wortlaut des § 1 IV AUB 88 abgestellt und zugunsten des unfallversicherten Klägers die Auffassung vertreten, dass diese Klausel gerade nicht so auszulegen ist, dass zwischen üblichen und unüblichen Bewegungsabläufen im Rahmen der Ausübung von Sportarten unterschieden werden muss, sondern dass als Vergleichsmaßstab alltägliche Bewegungsabläufe heranzuziehen sind. Demnach hatte sich der Kläger den Achillessehnenriss während einer „erhöhten Kraftanstrengung“ zugezogen. |
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