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Touchscreen handy Runtergefallen durch eigene Mutter?!

 
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mitch_m85



Anmeldedatum: 08.02.2011
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Di 08 Feb, 2011 23:13    Titel: Touchscreen handy Runtergefallen durch eigene Mutter?!

Hallo

Meine Mutter war bei mir zu Besuch, Tisch angerempelt, Handy Runtergefallen, Display gebrochen..

so ist das nun passiert

jetzt meine Frage
Zahlt die Haftpflicht meiner Mutter? ich meine da ich ja ein Familienmitglied bin (wohne aber nicht im Haushalt, bin auch schon aus der Ausbildung raus und sowas bin 25)

Würde mich über eine Antwort freuen danke;)
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Merger
Gast





BeitragVerfasst am: Mi 09 Feb, 2011 12:13    Titel:

unabhängig von dem Schaden -

die Privathaftpflicht leistet bei Schäden außerhalb des eigenen Haushaltes.
d.h. in diesem Fall müsste die Haftpflicht Ihrer Mutter zahlen.

Bitte beachten, das Handy werden Sie an die Versicherung schicken müssen.

Obwohl ich bei dem geschilderten Fall meine Bedenken habe,
ob es sich wirklich so zugetragen hat.

Beste Grüße!
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Slaker



Anmeldedatum: 16.02.2011
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mi 16 Feb, 2011 15:18    Titel:

Evtl. könnte es sein, dass die Haftpflicht Ihrer Mutter zahlt. Ich bin mir nur nicht sicher, ob Sie nicht zuerst eine Strafanzeige stellen müssten, denn sonst könnte ja jeder einen Verwandten zu sich einladen und sich den Fernseher demolieren lassen.
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Bert11081982



Anmeldedatum: 27.02.2009
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: Do 17 Feb, 2011 11:34    Titel:

So einfach ist das nicht, Slaker.
Es fehlen essentielle Angaben darüber, ob der "Geschädigte" noch zu Hause bei den Eltern wohnt oder eine eigene Haftpflicht hat und dergleichen.
Denn meines Wissens ist es so, dass die Privathaftpflicht bei Eigenschäden nicht zahlt. Sprich: Wenn deine Mutter und du die selbe Haftpflicht-Police teilen (wenn du noch in (Schul-)ausbildung oder Studium bist, hast du i.d.R. keine eigene PHV), also du über deine Eltern haftpflichtversichert bist, wird die Versicherung nix zahlen.

Bei anderen Verwandten (Onkel, Tante, Opa, Oma), die etwas kaputt machen, zahlt normalerweise deren Privathaftpflicht, weil dies eben nicht als Eigenschaden gilt.

Also nochmal: wenn du mit deinen Eltern in einer Familien-PHV mitversichert bist, gibts kein Geld von der Versicherung.

LG
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Merger
Gast





BeitragVerfasst am: Do 17 Feb, 2011 13:25    Titel:

Hallo Bert,

Der Fragende schreibt in seinem Eintrag:

Meine Mutter war bei mir zu Besuch
wohne aber nicht im Haushalt, bin auch schon aus der Ausbildung raus und sowas bin 25)

Also - unterschiedliche Wohnungen + Ausbildung beendet

Beste Grüße!
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Bert11081982



Anmeldedatum: 27.02.2009
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: Do 17 Feb, 2011 14:09    Titel:

ah, okay... die Passage muss ich überlesen haben...

Sorry Embarassed
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Der Alte



Anmeldedatum: 31.01.2011
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: Do 17 Feb, 2011 16:01    Titel:

Ich hatte mich mal mit einer Schadenabteilung unterhalten. Dabei kam folgendes rüber
Zitat:
Es ist inzwischen zur Gewohnheit geworden, dass manche Leute alle zwei Jahre eine neue Brille oder Handy kaufen und die Kosten über die Haftpflicht von Freunden oder Verwanden abrechnen.
Ausschlaggebend für die Anerkennung einer Ersatzleistung dürfte auch sein, wie alt das Handy ist.

@ Slaker
Einer Strafanzeige muss eine Straftat oder deren Versuch vorausgehen, zumindest ein begründeter Verdacht. Das liegt hier nicht vor. Es ist ein rein zivilrechtlicher Anspruch.
Aber gestatte mir die Frage, ob Du eine schlechte Kindheit hattest, dass Du Deine Mutter wegen 200 € anzeigen würdest.
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Merger
Gast





BeitragVerfasst am: Fr 18 Feb, 2011 16:53    Titel:

Hallo Janina,

wo hat denn Dein Handy gelegen, als sich Dein Vater drauf setzte.

Wenn das Handy z.B. auf einem Stuhl liegt, zahlt im keine Versicherung.

Wenn das Handy auf einem Tisch liegt und sich da Dein Vater drauf gesetzt hat, dann zahlt die PHV Deines Vaters, aber nur dann wenn es sich um 2 verschiedene Haushalte handelt und Du selbst auch nicht mehr in der Ausbildung bist.

beste Grüße!
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