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Tarif fuer hoehere Behandlungsstufe ohne Risikopruefung

 
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neddecamino



Anmeldedatum: 23.06.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Di 23 Jun, 2009 12:05    Titel: Tarif fuer hoehere Behandlungsstufe ohne Risikopruefung

Hallo,

ich wollte letztens einen "Tarif fuer eine hoehere Behandlunsstufe ohne Risikopruefung" in meine Krankenversicherung aufnehmen. Dieser Tarif besagt, dass ich jederzeit in die hoehere Behandlungsstufe (2-Bettzimmer ect.) wechseln kann, ohne mich gesundheitlich vorher ueberpruefen zu lassen. Dieser wurde mir jedoch nicht gewaehrt. Ich nehme an, dass es mit Rueckenbehandlungen zu tun haben, die ich (bis) vor ca. 4 Jahren hatte. Seitdem bin ich jedoch absolut gesund und habe meine Krankenversicherung nur fuer ein paar Zahnbehandlungen in Anspruch genommen.

Kann es sein, dass mir die Versicherung aufgrund dessen diesen Tarif verweigert? Kann ich etwas dagegen tun?
Bzw. kann mir jemand sagen, wieviele Jahre vergangen sein muessen, damit ich diesen Tarif ohne Risikopruefung bekommen kann? Ich meine, da mal etwas von 5 Jahren gehoert zu haben...

Vielen Dank i.V.
neddecamino.
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insurer



Anmeldedatum: 23.04.2009
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: Fr 26 Jun, 2009 12:06    Titel:

keine chance. deswegen solche Optionstarife immer bei Antragsstellung mit unterbringen. (sehr wichtig)


Bei einigen wengen Krankenversicherungen gibt es die Möglichkeit bei Heirat, Geburt eines Kindes usw. in einen höheren Tarif zu wechseln.
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