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Die Todesfallleistung wird bei einer Lebensversicherung fällig, gleich ob Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit stirbt. In der privaten Unfallversicherung kann ebenfalls eine Todesfallleistung vereinbart werden. Voraussetzung dafür, dass sie ausgezahlt wird, ist die Meldung an die Versicherung binnen 48 Stunden nach dem tödlichen Unfall.