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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 277
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Verfasst am: Fr 02 Mai, 2008 08:49 Titel: Steuern in der Lebensversicherung |
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Seit dem 1.1.2005 gelten für die Steuern in der Lebensversicherung neue Regeln. Beim Abschluss einer Lebensversicherung sind die Vor- und Nachteile sorgfältig zu prüfen und den eigenen Bedarf zu analysieren. So sind die Beiträge zur Lebensversicherung die vor dem 1.1.05 abgeschlossen wurden nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar.
Die Steuern in der Lebensversicherung, die die Erträge betreffen, bedürfen größerer Aufmerksamkeit. Auch hier hat sich die Situation nicht zugunsten des Steuerzahlers verändert. Für Lebensversicherungen die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden gilt Bestandsschutz und die bis dahin geltende Regelung.
Für Lebensversicherungen die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden und werden gilt das neue Gesetz. Die Erträge der Lebensversicherung müssen nach Auszahlung versteuert werden. Zu versteuern ist der erzielte Gewinn, d.h. der Ertrag aus der Versicherung unterliegt der Kapitalertragssteuer. Nur die Hälfte des Ertrages ist zu versteuern wenn die Lebensversicherung eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hat und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Wird die Lebensversicherung im Todesfall fällig dann brauchen keine Steuern bezahlt zu werden.
Dies ist ein Vorteil gegenüber der Regelung vor dem 1.1.2005 - dort war eine Steuerfreiheit nur dann gegeben wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre betrug und somit die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug erfüllte.
Bei der Entscheidung für die richtige Sparstrategie ist genau abzuwägen welchem Ziel die Lebensversicherung dient und entsprechende Vor- und Nachteile bezogen auf die Steuern zu berücksichtigen.
Zur Absicherung im Falle des Todes ist eine Risiko-Lebensversicherung empfehlenswert. Zwar werden die gezahlten Beiträge nicht zurück erstattet, jedoch kann mit einem wesentlich niedrigeren Beitrag eine angemessene Todesfallsumme abgesichert werden.
Bei der Veranlagung der Einkommensteuer sind die Beiträge für die Risikolebensversicherung als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der geltenden Höchstbeträge abzugsfähig.
Soll die Altersvorsorge aufgebaut werden unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten dann ist der Abschluss einer "Rürup-Rente" ratsam. Zwar unterliegt die Auszahlung der Steuerpflicht, jedoch sind die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar. Beginnens im Jahr 2005 mit 60 % steigert sich der absetzbare teil jährlich um 2 % - dies sind im Moment - im Jahr 2008 - 66 %.
Welche Erfahrungen habt ihr mit den Steuern in der Lebensversicherung? |
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