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rolfo
Anmeldedatum: 24.09.2008 Beiträge: 16
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Verfasst am: Fr 30 Okt, 2009 11:51 Titel: Seit Antragstellung BU ca. 1 Jahr Wartezeit normal? |
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Hallo
Es handelt sich um eine BU- Zusatzversicherung in Kombination mit einer Lebensversicherung.
Ich habe am 12.12.2008 einen Antrag auf BU gestellt.
Im Laufe der Zeit musste ich über mein ganzes Berufsleben Infos bei den Krankenkassen, dem Finanzamt und beim „Verband der kassenärztlichen Vereinigung“ einholen und meiner BU- Versicherung zusenden, was ich auch lückenlos getan habe.
Am 07.August 2009 wurde darauf hin ein Gutachtertermin von dem BU- Versicherer angeordnet, den ich ebenfalls wahrnahm.
Seit dem tut sich nichts mehr.
Ist diese ganze lange Zeit (seit Antragstellung ca. 1 Jahr) normal?
Beiträge wurden seit Abschluss der Versicherung im Dezember 2003 lückenlos bis heute von mir bezahlt!
Das einzige was ich heute bekam, war die obligatorische (progressive) Beitragserhöhung.
In meinem Fall zum 01.Dezember 2009.
Danke
Grüße |
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insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 81
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Verfasst am: Sa 31 Okt, 2009 15:28 Titel: |
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Das ist mit sicherheit nicht normal.
Die GEsellschaft sollte doch in der Regel darauf bedacht sein einen neuen Versicherten in Ihrer Gemeinschaft auf zu nehmen. |
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rolfo
Anmeldedatum: 24.09.2008 Beiträge: 16
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Verfasst am: Sa 31 Okt, 2009 16:20 Titel: |
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Danke
Nicht das es zu Missverständnissen kommt,
es geht nicht um die Aufnahme in eine Versicherung,
sondern um einen Versicherungsfall.
mfg |
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insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 81
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Verfasst am: So 01 Nov, 2009 12:48 Titel: |
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okey, dann ist es klar, dass die versicherung sich schön zeit lässt.
ICh rate jedem der eine Bu hat parallel für den BU-Fall eine Rechtschutzversicherung zu haben.
Immer mit dem Anwalt bei solchen Dingen vorgehen, weil das eine extrem hohe Kostengefahr für den Versicherer ist. Zumindest wenn aus dem Gutachten klar hervorgeht, dass Sie berufsunfähig sind. |
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rolfo
Anmeldedatum: 24.09.2008 Beiträge: 16
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Verfasst am: Do 05 Nov, 2009 10:24 Titel: |
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Danke
Habe ich eigentlich einen Anspruch auf eine KOSTENLOSE Ausfertigung des Gutachtens welches von der Versicherung angeordnet/eingeleitet wurde?
2.Frage
Hätte es einen Sinn jetzt noch eine Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen?
Zu einem Streit ist es ja noch nicht gekommen.
Oder ist das schon sinnlos weil schon ein Versicherungsfall „schwebt“?
Viele Grüße |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 130 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Do 05 Nov, 2009 17:21 Titel: |
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frage 2 kann ich dir mit sicherheit beantworten: das nimmt leider keine Rechtsschutzversicherung mehr in deckung.
lg
die geldmarie
| rolfo hat Folgendes geschrieben: | Danke
Habe ich eigentlich einen Anspruch auf eine KOSTENLOSE Ausfertigung des Gutachtens welches von der Versicherung angeordnet/eingeleitet wurde?
2.Frage
Hätte es einen Sinn jetzt noch eine Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen?
Zu einem Streit ist es ja noch nicht gekommen.
Oder ist das schon sinnlos weil schon ein Versicherungsfall „schwebt“?
Viele Grüße |
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