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tascha2002



Anmeldedatum: 15.05.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: So 15 Mai, 2011 12:57    Titel: Schaden

Hallo Zusammen,
also mein Freund(wir wohnen nicht zusammen) ist durch die geschlossene Wohnzimmertüre gerannt,dabei ging die Glasscheibe in der Tür kaputt und Glasteile haben zahlreiche Macken ins Echtholtparkett gehauen.

Er den Schaden seiner Versicherungwir sollen einen Kostenvoranschlag einreichen.

Schreiner bestellt Kostenvoranschlag eingereicht,Parkett muss komplett abgeschliffen und versiegelt werden,da man nicht nur an den beschädigten Stellen abschleifen kann wg.Höhen und Farbunterschied,Glas in der Tür muss ersetzt werden.Schaden ca 960 Euro ohne Mwst.Ich habe dazu geschrieben das ich nach Kostenvoranschlag abrechnen möchte,da ich vorerst nur das Glas reparieren lassen möchte,da beim Parkett ja dann die Zimmer komplett geräumt werden müssen.

Darauf kam ein Brief von der Versicherung die schicken einen Gutachter.
Der war jetzt da,hat gesagt man kann auch Smartrepair machen mit irgendnem Harz und wenn ich es nicht reparieren lassen möchte würde er mir 130 Euro anbieten.Eine Glasscheibe würde man ja im Baumarkt für ca 50 Euro bekommen.Und fraglich wäre ob die Glasscheibe überhaupt über die Privatehaftpflicht des Schädigers bezahlt werden müsse,das könne ja der Vermieter über seine Glasversicherung geltend machen.

Also ich habe keine Extra-Glasversicherung und das Parkett gehört mir,mein Freund hat auch keine Extra-Glasversicherung und beim Vermieter ist es wohl so das sich die Glasversicherung auf die Aussenverglasungen bezieht und nicht auf die Türen in den Wohnungen.

Ich sollte dem Gutachter gestern nen Wisch unterschreiben das ich mit 130 Euro einverstanden wäre,hab ich net gemacht,war er etwas pissig .......

Der Gutachter ist wohl ein Freiberufler und er würde auch diese Smartreparatur machen.Quasi schustert er sich do so eigene Aufträge zu oder?Muss ich dieses Smart-Repair machen lassen?Und was ist mit der Glasscheibe?





Was muss ich denn jetzt machen? Danke!!
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Fuzzi



Anmeldedatum: 28.03.2011
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: So 15 Mai, 2011 15:37    Titel: Re: Schaden

tascha2002 hat Folgendes geschrieben:
Hallo Zusammen,
also mein Freund(wir wohnen nicht zusammen) ist durch die geschlossene Wohnzimmertüre gerannt,dabei ging die Glasscheibe in der Tür kaputt und Glasteile haben zahlreiche Macken ins Echtholtparkett gehauen.!!


hm... verstehe ich jetzt nicht. Das ist doch Spezialglas, das nicht einfach splittert. Was für ein Glas war das denn?

Zitat:
Er den Schaden seiner Versicherungwir sollen einen Kostenvoranschlag einreichen.

Schreiner bestellt Kostenvoranschlag eingereicht,Parkett muss komplett abgeschliffen und versiegelt werden,da man nicht nur an den beschädigten Stellen abschleifen kann wg.Höhen und Farbunterschied,Glas in der Tür muss ersetzt werden.Schaden ca 960 Euro ohne Mwst.Ich habe dazu geschrieben das ich nach Kostenvoranschlag abrechnen möchte,da ich vorerst nur das Glas reparieren lassen möchte,da beim Parkett ja dann die Zimmer komplett geräumt werden müssen.


Kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung alles bezahlt. Die PHV muß nur für den Schaden selbst zahlen und nicht für die Restliche Bodenfläche. Außerdem auch nur den Zeitwert. Seit wievielen Jahren liegt das Laminant denn schon?
Bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag wird auch die MwSt. nicht ersetzt.

[quote]Darauf kam ein Brief von der Versicherung die schicken einen Gutachter.
Der war jetzt da,hat gesagt man kann auch Smartrepair machen mit irgendnem Harz und wenn ich es nicht reparieren lassen möchte würde er mir 130 Euro anbieten.Eine Glasscheibe würde man ja im Baumarkt für ca 50 Euro bekommen.Und fraglich wäre ob die Glasscheibe überhaupt über die Privatehaftpflicht des Schädigers bezahlt werden müsse,das könne ja der Vermieter über seine Glasversicherung geltend machen.

Nun die Aussage des Gutachters ist falsch. Der Geschädigte hat Anspruch, dass er eine gleichartige Glastür erhält. Jedoch wie obern schon erwähnt nach dem Zeitwert, wenn es über die Privathaftpflicht des Schädigers abgerechnet wird.

Zitat:
Also ich habe keine Extra-Glasversicherung und das Parkett gehört mir,mein Freund hat auch keine Extra-Glasversicherung und beim Vermieter ist es wohl so das sich die Glasversicherung auf die Aussenverglasungen bezieht und nicht auf die Türen in den Wohnungen.!!


Da der Mieter keine Glasversicherung hat, dann siehe oben.

Zitat:
Ich sollte dem Gutachter gestern nen Wisch unterschreiben das ich mit 130 Euro einverstanden wäre,hab ich net gemacht,war er etwas pissig .......


pissig? was ist das denn?

Zitat:
Der Gutachter ist wohl ein Freiberufler und er würde auch diese Smartreparatur machen.Quasi schustert er sich do so eigene Aufträge zu oder?Muss ich dieses Smart-Repair machen lassen?Und was ist mit der Glasscheibe?!!


Man sollte sich mit der PHV des Schädigers in Verbindung setzen und nachfragen in welcher Höhe diese die Kosten übernehmen.

Grüzi
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tascha2002



Anmeldedatum: 15.05.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: So 15 Mai, 2011 15:58    Titel:

Zitat:
hm... verstehe ich jetzt nicht. Das ist doch Spezialglas, das nicht einfach splittert. Was für ein Glas war das denn?

Also das ist ne Glasscheibe in der Tür mit Ornamenten.

Zitat:
pissig? was ist das denn?

Das bedeutet das er sehr unerfreut war Smile

Es ist kein Laminat sondern Echtholzparkett.Ist knapp 10 Jahre alt.


Kann ich denn verlangen das nach Kostenvoranschlag abgerechnet wird oder muss ich dieses Smartrepair machen lassen?Und ist es überhaupt rechtens das der Gutachter auch gleichzeitig die Reparatur macht?
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tascha2002



Anmeldedatum: 15.05.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: So 15 Mai, 2011 16:04    Titel:

Zitat:
hm... verstehe ich jetzt nicht. Das ist doch Spezialglas, das nicht einfach splittert. Was für ein Glas war das denn?

Also das ist ne Glasscheibe in der Tür mit Ornamenten.

Zitat:
pissig? was ist das denn?

Das bedeutet das er sehr unerfreut war Smile

Es ist kein Laminat sondern Echtholzparkett.Ist knapp 10 Jahre alt.


Kann ich denn verlangen das nach Kostenvoranschlag abgerechnet wird oder muss ich dieses Smartrepair machen lassen?Und ist es überhaupt rechtens das der Gutachter auch gleichzeitig die Reparatur macht?
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: So 15 Mai, 2011 16:36    Titel:

Hallo tascha2002,

bei der Schadenregulierung prüft die Versicherung, ob der Schaden versichert ist, ob die Forderung zu recht besteht und die Schadenhöhe.
In Deinem Falle hat die Versicherung ja bereits indirekt gesagt, dass sie für den Schaden eintritt. Hat der Schaden eine bestimmt Höhe erreicht, schickt die Versicherung einen Gutachter (Sachverständiger). Der Sachverständige muss kein Ingenieur sein, sondern er muss über den notwendigen Sachverstand verfügen.

[Es gibt in Deutschland Reparaturbetriebe, die Kleinschadenreparaturen mit den Smartrepair-Systemen durchführen.
Bei der Beseitigung kleinerer Schäden fallen mit herkömmlichen Methoden oft unverhältnismäßig hohe Kosten an. Mit den neuen Smartrepair-Systemen lassen sich diese Schönheitsfehler unkompliziert und preiswert beheben:
Ohne auf hohe Qualitätsstandards zu verzichten, werden kleinere Reparaturen schneller und kostengünstiger durchgeführt. Teure Ersatzteile, sowie Demontage- und Montagekosten entfallen.]

Die Versicherung hat eine solche Firma mit der Reparatur beauftragt und sich von denen einen Kostenvoranschlag machen lassen. Du kannst selbstverständlich die Abrechnung nach Kostenvoranschlag vornehmen. Jetzt wird allerdings die Versicherung sagen, dass sie nur bereit ist die Kosten lt. ihrem Kostenvoranschlag zu übernehmen, abzüglich der Umsatzsteuer.

Meine Empfehlung: Lass die Reparatur durch die Firma ausführen und beauftrage einen Glaser mit dem Einbau einer neuen Scheibe. Dann ist der Schaden beseitigt und es wird deswegen später auch keinen Ärger mit dem Vermieter geben.

Lena
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