Vorheriges Thema anzeigen: Schaden bei meinem Bruder Nächstes Thema anzeigen: Kostenübernahme |
| Autor |
Nachricht |
Werbefreies Forum >> Jetzt registrieren und Ihre Fragen stellen
Kirsten
Anmeldedatum: 25.03.2009 Beiträge: 1
|
Verfasst am: Mi 25 März, 2009 00:25 Titel: Schaden durch Familie bei Familienhaftpflicht |
|
|
Hallo ihr Lieben,
folgendes ist die Situation, bei der ich mich Frage, ob die Haftpflicht übernimmt.
Meine Schwester ist vor einigen Tagen auf meinen recht neuen iPod getreten, der sich in meiner Tasche befand, welche auf dem Boden stand. Der iPod ist hin, spielt zwar noch Musik ist aber verbogen und das Display ist auch hinüber. Meine Schwester und ich sind beide über unsere Eltern haftpflichtversichert. Die Frage ist jetzt, ob die Haftpflicht zahlt wenn beide über die gleiche VErsicherung laufen.
Und alternativ: auf Garantie habe ich hier wohl keinen Anspruch, oder?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Kirsten |
|
| Nach oben |
|
 |
Susannchen
Anmeldedatum: 25.03.2009 Beiträge: 32
|
Verfasst am: Mi 25 März, 2009 12:46 Titel: |
|
|
| Garantie bringt da sicherlich nichts. Ich schätze Haftpflichtversicherung könnte da helfen, aber es hängt sehr davon ab was da im Vertrag steht |
|
| Nach oben |
|
 |
David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 298
|
Verfasst am: Do 26 März, 2009 11:45 Titel: |
|
|
Wie bereits gesagt, müsste man hier den Vertrag überprüfen, bzw. die Angelegenheit direkt (sofort) der Versicherung melden und auf die jeweilige Reaktion (bzw. Versicherungsleistung) warten.
Garantie hilft nur ohne äusseren Einwand bzw. wird auch hier überprüft ob es sich um einen technischen/Produktmangel handelt oder um Einwirkung. |
|
| Nach oben |
|
 |
insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 81
|
Verfasst am: Do 23 Apr, 2009 22:29 Titel: |
|
|
in der Regel sind gegenseitige Schäden durch die in einem Vertrag versicherten Personen nicht mitversichert.
Sonst könnten Sie Eheleute ja gegenseitig die Bude kaputttreten und nachher bezahlt dies noch die jeweilige private Haftpflichtversicherung. |
|
| Nach oben |
|
 |
geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 130 Wohnort: Wien
|
Verfasst am: Fr 24 Apr, 2009 11:46 Titel: |
|
|
muss den bisherigen kommenaten leider beiplichten:
nachdem ihr in der selben polizze versichert seid (und auch sehr nahe verwandt), wird sich hier aus dem titel "haftpflichtversicherung" absolut nichts holen lassen.
wie schon erwähnt: ansonsten wäre dem betrug tür und tor geöffnet.
ad garantie:
sicher keine deckung - es sei denn, du hast beim händler auch gleich eine dazugehörige versicherung gemacht.
lg
die geldmarie |
|
| Nach oben |
|
 |
Kranich
Anmeldedatum: 21.01.2010 Beiträge: 22 Wohnort: Essen
|
Verfasst am: Fr 29 Jan, 2010 10:11 Titel: |
|
|
So ist es in der deutschen Haftpflichtversicherung allgemein geregelt. Familienmitglieder eines gemeinsamen Haushalts sind nicht gegenseitig haftbar. da gibts auch keine Zusatzvereinbarungen.
Als Ausgleich sind sie auch alle im Vertrag mit eingeschlossen. |
|
| Nach oben |
|
 |
geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 130 Wohnort: Wien
|
Verfasst am: Mo 01 Feb, 2010 09:29 Titel: |
|
|
| Kranich hat Folgendes geschrieben: | So ist es in der deutschen Haftpflichtversicherung allgemein geregelt. Familienmitglieder eines gemeinsamen Haushalts sind nicht gegenseitig haftbar. da gibts auch keine Zusatzvereinbarungen.
Als Ausgleich sind sie auch alle im Vertrag mit eingeschlossen. |
ist auch in österreich so.
lg
die geldmarie _________________ www.geldmarie.at
Mehr Geld, mehr Marie? Geldmarie! |
|
| Nach oben |
|
 |
|