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Schaden bei meinem Bruder

 
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TheJagger



Anmeldedatum: 04.09.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Fr 04 Sep, 2009 21:47    Titel: Schaden bei meinem Bruder

Hallo,

habe folgende Frage....

Mein Sohn (6 Jahre) und ich waren bei meinem Bruder zu besuch.
Leider ist er beim herumtollen wie auch immer gegen den 1 Monat alten TFT Fernseher meines Bruders gekommen und dieser Stürzte zu boden.
Wie Ihr Euch sicher denken könnt ist dieser nun hinüber.

Ich habe eine Familienhaftpflicht die auch schäden meines Sohnes abdeckt.

Die Frage nun kommt eine Haftpflich dafür auf ?
Schließlich ist der Schaden ja bei meinem Bruder (eigener Wohnsitz) passiert !
Oder sagen Versicherungen grundsätzlich bei Familienmitglieder wird nicht gezahlt.

Danke und Grüße

TheJagger
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geldmarie



Anmeldedatum: 11.09.2008
Beiträge: 130
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Fr 04 Sep, 2009 23:56    Titel: Re: Schaden bei meinem Bruder

Normalerweise wird dieser Schaden wohl nicht gedeckt sein - es sei denn, du hast eine erweiterte Haftpflichtversicherung (in der auch die Verwandten eingeschlossen sind). Ist allerdings (zumindest in Österreich) selten der Fall. Die genauen Bedingungen in Deutschland (solltest du aus Deutschland kommen) kenne ich nicht - gehe aber davon aus, dass diese sehr ähnlich sein werden - darum wohl auch deine Frage.

lg
Die Geldmarie
www.geldmarie.at


TheJagger hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

habe folgende Frage....

Mein Sohn (6 Jahre) und ich waren bei meinem Bruder zu besuch.
Leider ist er beim herumtollen wie auch immer gegen den 1 Monat alten TFT Fernseher meines Bruders gekommen und dieser Stürzte zu boden.
Wie Ihr Euch sicher denken könnt ist dieser nun hinüber.

Ich habe eine Familienhaftpflicht die auch schäden meines Sohnes abdeckt.

Die Frage nun kommt eine Haftpflich dafür auf ?
Schließlich ist der Schaden ja bei meinem Bruder (eigener Wohnsitz) passiert !
Oder sagen Versicherungen grundsätzlich bei Familienmitglieder wird nicht gezahlt.

Danke und Grüße

TheJagger
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Kranich



Anmeldedatum: 21.01.2010
Beiträge: 22
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: Fr 29 Jan, 2010 09:54    Titel:

TheJagger,

ich hatte mal so was ähnliches und bei der Haftpflichtkasse Darmstadt hieß es (im VARIO-Status-SB): ausgeschlossen sind Haftungsansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus Schadensfällen seiner Angehörigen.

Wer gilt als Angehöriger? Alles was in direkter Linie miteinander verwandt ist (auch Stief und Pflege) und miteinander im häuslicher Gemeinschaft lebt. Also eigentlich zählt der erwachsene Bruder mit eigenem Haushalt nicht dazu.

ich wei0ß nicht, ob man in Deutschland weitere Familienangehörige mit einschließen kann oder muss.

Viele Grüße!
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Kranich



Anmeldedatum: 21.01.2010
Beiträge: 22
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: Fr 29 Jan, 2010 11:34    Titel:

Aha: keine häusliche Gemeinschaft bedeutet: Versicherungsschutz!


Wenn das Kind unter sieben ist, sind seine Schäden nur mitversichert, wenn die Eltern das ausdrücklich im Vertrag mit einschließen (hast du ja gemacht) - sonst geht alles zu Lasten des Sowieso-Schon-Geschädigten.

Wenn der Unfall beim Spielen passiert ist, während die Eltern längere Zeit nicht aufgepasst haben, haben sie einen Fehler gemacht und sind schuld – und für sie haftet ja ihre Versicherung. Kurz mal eben in die Küche ist allerdings keine grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht.
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insurer



Anmeldedatum: 23.04.2009
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: Fr 29 Jan, 2010 15:40    Titel:

hat ihr bruder einen anderen nachnamen als SIe selbst?
dann einfach nicht erwähnen, dass der geschädigte der Bruder ist.
Very Happy


wichtig im Vertrag muss nicht nur der Sohn mit eingeschlossen sein sondern es muss explizit drin stehen, dass der Vertrag auf schäden durch delitkunfähige Kinder übernimmt!!!!
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