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Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlte bis Ende 2003 ein Sterbegeld. Diese Leistung wurde komplett gestrichen. Als Alternative bietet sich unter anderem eine Sterbegeldversicherung an. Sie ist eine Form der Lebensversicherung, bei der es um eher geringe Versicherungssummen im Bereich um 5.000 Euro geht, die im Todesfall des Versicherungsnehmers ausgezahlt werden.