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Das Sozialgesetzbuch bündelt die einzelnen Gesetze des Sozialrechts und ist in mehrere Teile gegliedert. Der erste ist der allgemeine Teil. Im SGB IV geht es um die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung. Das Sozialgesetzbuch V befasst sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung, das SGB VI mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Es folgen die Kinder- und Jugendhilfe, Verwaltungsverfahren, die soziale Pflegeversicherung und die Gesetzliche Unfallversicherung.