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Für viele Versicherungen lässt sich eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Sie gibt an, in welcher Höhe der Versicherungsnehmer an jedem Schadensfall selbst beteiligt ist, sprich, welchen Betrag er übernehmen muss. Festgelegt werden kann eine Selbstbeteiligung in einer bestimmten prozentualen Höhe. Üblich ist allerdings, dass für den Selbstbehalt ein fester Betrag genannt wird. Zum Einsatz kommt die Selbstbeteiligung hauptsächlich bei Sachversicherungen.