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Hundefreund
Anmeldedatum: 10.03.2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Do 10 März, 2011 13:08 Titel: Rückkehr in die GKV aufgrund von Arbeitslosigkeit |
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Hallo,
ich bin privat krankenversichert, hatte einen gut dotierten Job, und werde nun zum 01.04. arbeitslos.
Es ist derzeit nicht absehbar, ob und wann ich wieder einen Job haben werde.
Um die laufenden Kosten zu reduzieren, würde ich u.a. gern in die GKV wechseln - dies geschieht meines Wissens durch die Arbeitsagentur automatisch (bei Arbeitslosigkeit), richtig?
Kann man sich eine gesetzliche KK "aussuchen", oder wird man automatisch bei der AOK pflichtversichert?
Sollte ich in einigen Monaten wieder einen Job haben, kann ich dann in der GKV als "freiwilliges Mitglied" verbleiben?
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich schon im Vorwege. _________________ Beste Grüße,
der Hundefreund |
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Merger Gast
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Verfasst am: Do 10 März, 2011 13:35 Titel: |
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Hallo Hundefreund,
wenn eine Pflichtversicherung in der GKV eintritt, kann die Private Krankenversicherung ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden.
Welche GKV Sie wählen, entscheiden alleine Sie selbst.
Hier haben Sie die Möglichkeit unter allen möglich GKV Versicherungen incl. aller Betriebskrankenversicherungen zu wählen.
Ob Sie bei Aufnahme eines neuen Jobs sich freiwillig bzw. pflichtversichern müssen, entscheide die Art des Jobs und auch das Brutto-Einkommen.
Möglich wäre auch, dass Sie bei der PKV eine Anwartschaftsversicherung abschließen, um später die Möglichkeit zu haben wieder sich privat versichern zu können.
Eine Empfehlung kann ich leider nicht aussprechen, da mir weder Ihr Alter,
noch die Zeit die Sie PKV versichert waren, kenne.
Am besten lassen Sie sich von Ihrem PKV-Vertreter/Makler beraten.
Beste Grüße! |
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Hundefreund
Anmeldedatum: 10.03.2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Do 10 März, 2011 13:54 Titel: |
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Hallo Merger,
herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. _________________ Beste Grüße,
der Hundefreund |
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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Do 10 März, 2011 14:21 Titel: |
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@ Hundefreund
ich würde Ihre Fragen gern mal in eine richtige Form bringen, damit die Beantwortung übersichtlicher wird.
1. Werde ich bei Arbeitslosigkeit automatisch von der Arbeitsagentur bei einer Krankenkasse angemeldet?
2. Kann man sich eine gesetzliche KK "aussuchen", oder wird man automatisch bei der AOK pflichtversichert?
3. Sollte ich in einigen Monaten wieder einen Job haben, kann ich dann in der GKV als "freiwilliges Mitglied" verbleiben?
Zu Frage 1.
Nein.
Zu Frage 2.
Sie habe freie Kassenwahl
Zu Frage 3.
Es kommt auf Ihr konkrete Situátion an. Sollten Sie bereits das 55. Lebensjahr erreicht haben ist eine Rückkehr in die GKV nicht mehr möglich.
Sollten Sie jünger sein, kommt es darauf an, ob Sie mindestens 24 Monate in den letzten 5 Jahren in der GKV versichert waren. Beispiel: Sie sind seit sieben Jahren ohne Unterbrechung privat versichert und werden jetzt arbeitslos. Nach zwei Monaten finden Sie wieder eine Tätigkeit. Dann sind Sie wieder bei Ihrer PKV. Sind Sie für 24 Monate arbeitslos und erhalten ALG I können Sie in der GKV verbleiben. Sind Sie Bezieher von ALG II verbleiben Sie in der PKV, die Beitragszahlung übernimmt dann die Arge.
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Hundefreund
Anmeldedatum: 10.03.2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Do 10 März, 2011 14:46 Titel: |
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| Der Alte hat Folgendes geschrieben: | @ Hundefreund
Sind Sie für 24 Monate arbeitslos und erhalten ALG I können Sie in der GKV verbleiben. Sind Sie Bezieher von ALG II verbleiben Sie in der PKV, die Beitragszahlung übernimmt dann die Arge. |
Hallo,
herzlichen Dank auch Ihnen für Ihre Antworten.
Ihre obige Aussage verwirrt mich etwas...
Schaue ich auf dieser Seite nach,
http://www.brutto-netto-rechner.info/arbeitslosengeld-I-rechner.php
unter "Bezugsdauer", so ist der Bezug von ALG1 für max. 18 Monate möglich.
Wie erklärt sich dann Ihre Aussage:
Sind Sie für 24 Monate arbeitslos und erhalten ALG I können Sie in der GKV verbleiben
Mißverstehe ich Sie oder interpretiere ich die "Bezugsdauer" falsch? _________________ Beste Grüße,
der Hundefreund |
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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Do 10 März, 2011 15:30 Titel: |
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Ja, ich habe da nur die Hälfte geschrieben.
Sie können in der GKV verbleiben, wenn Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate in der GKV versichert waren. Die 24 Monate müssen nicht zusammen hängen. Das ALG I wird gestaffelt gezahlt und ist vom Alter und der Beitragszahldauer abhängig. Beispiel:
Sind Sie 50 Jahre und haben 3 Jahre Beiträge gezahlt, bekommen Sie für 15 Monate ALG I.
Sind Sie 55 Jahre und haben 3 Jahre Beiträge gezahlt, bekommen Sie für 18 Monate ALG I.
Sind Sie 58 Jahre und haben 4 Jahre Beiträge gezahlt, bekommen Sie für 24 Monate ALG I.
Das ist natürlich zu berücksichtigen. Ich begebe mich jetzt aber auch auf unbekannte Wege. Das sind Fragen, die nicht jeden Tag gestellt werden. Falls Sie einen Wechsel in die GKV wegen der gestiegenen Beiträge und der kommenden Unisextarife anstreben, sollten Sie sich auf jeden Fall die Leistungen, Beiträge und die Beitragsentwicklung in der GKV ansehen. Besser ist vielleicht, jetzt noch ein paar Euro zur späteren Beitragsentlastung zu investieren Um eine erschöpfende Antwort zu erhalten, empfehle ich Ihnen ein Gespräch mit der Arge, der GKV und wie Merger schon sagte mit ihren Versicherungsvermittler.
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