Versicherung Forum - Versicherungsvergleich - Versicherungen - Versicherung Blog - Vermögen - KFZ Versicherung
Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre
eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Vorheriges Thema anzeigen: Amerikaner in Deutschland Nächstes Thema anzeigen: Krankentagegeld – wichtige zusätzliche Absicherung |
| Autor |
Nachricht |
Werbefreies Forum >> Jetzt registrieren und Ihre Fragen stellen
David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 298
|
Verfasst am: Mi 09 Apr, 2008 13:30 Titel: Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung |
|
|
Die Rückkehr von der privaten in die Gesetzliche Krankenversicherung ist nicht ganz einfach und auch nur unter genau definierten Voraussetzungen überhaupt möglich. Diese liegen vor allen Dingen dann vor, wenn man von einer selbstständigen Tätigkeit in ein Arbeitnehmerverhältnis wechselt und das Einkommen unterhalb der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze liegt. Dann ist man automatisch wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Gleiches gilt auch, wenn man arbeitslos wird.
In beiden Fällen ist jedoch die Voraussetzung für die Wiederaufnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung, dass man noch keine 55 Jahre alt ist. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass die Menschen in jungen Jahren in die Private Krankenversicherung wechseln und von den geringen Beiträgen profitieren, um im Alter der gesetzlichen Kasse „zur Last zu fallen“.
Auch ist der Wechsel in einem Arbeitsverhältnis nur dann möglich, wenn das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze dauerhaft unterschreitet (also mindestens über einen Zeitraum von 12 Monaten). Steigt das Einkommen jedoch innerhalb von 12 Monaten wieder, so hat man nur dann das Recht, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, wenn man auch innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre in der gesetzlichen Kasse Mitglied war.
Hat man das 55. Lebensjahr bereits erreicht und war innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so besteht auch keine Chance mehr, in diese zurückzukehren. Dies gilt sogar für Arbeitslose, die dafür aber die Gelegenheit erhalten, den Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit (max. zwei Jahre) beitragsfrei zu stellen und ihn ohne erneute Gesundheitsprüfung bei einer neuerlichen Arbeitsaufnahme wieder aufleben zu lassen. |
|
| Nach oben |
|
 |
Joe_1975
Anmeldedatum: 27.08.2008 Beiträge: 2
|
Verfasst am: Mi 27 Aug, 2008 13:12 Titel: |
|
|
Hallo,
verstehe ich diese Aussage nun richtig, daß ich auch mit nur ein paar Tagen arbeitslosigkeit innerhalb der ersten 5 Jahre wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück komme? Auch wenn ich weiterhin über der Jahressumme verdiene?
Gruß
Joe |
|
| Nach oben |
|
 |
David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 298
|
Verfasst am: Mi 27 Aug, 2008 17:05 Titel: |
|
|
Guten Tag!
Laut diesem Text bzw. dieser Aussage ist dies natürlich richtig, wie die aktuellen Gegebenheiten sind wird dir jedoch nur ein Versicherungsexperte für die Krankenversicherung genau sagen können.
Außerdem ist es ja (meiner Meinung nach) sinnlos, bei kurzen Zeiten der Arbeitslosigkeit zwischen den Krankenversicherungen hin und her zu springen, außerdem (siehe Text) muss die Beitragsbemessungsgrenze erreicht werden (bei Wechsel von Selbständigkeit in Arbeitsverhältnis).
Für Arbeitslose über 55 besteht nur die Möglichkeit den Vertrag bis zu maximal 2 Jahren Arbeitslosigkeit beitragsfrei zu stellen und bei einer erneuten Arbeitsaufnahme zu "reaktivieren".
Hoffe das hat die Frage beantwortet. |
|
| Nach oben |
|
 |
Joe_1975
Anmeldedatum: 27.08.2008 Beiträge: 2
|
Verfasst am: Mi 03 Sep, 2008 16:02 Titel: |
|
|
Vielen Dank Herr Reisner,
ich habe mittlerweile mit einem Versicherungsfachmann gesprochen und der Absatz ist absolut richtig.
Viele Grüße
Joe |
|
| Nach oben |
|
 |
David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 298
|
Verfasst am: Mi 03 Sep, 2008 17:56 Titel: |
|
|
Dann danke ich für die Bestätigung durch den Versicherungsfachmann  |
|
| Nach oben |
|
 |
Sebastian
Anmeldedatum: 04.11.2008 Beiträge: 1
|
Verfasst am: Di 04 Nov, 2008 16:44 Titel: |
|
|
Hallo, wer weiß mir einen Rat:
Ich bin zur Zeit ohne Krankenversicherung, da mir die PKV nach 24 Jahren wegen Beitragsrückstand gekündigt hat. Ich bin selbstständig (Freiberufler), 54 Jahre alt und (noch) nicht verheiratet (was wir demnächst nachholen wollen).
Meine bisherige PKV (bis Juli 2008) teilte mir mit, dass sie mich zwar zum "Standardtarif" aufnehmen würden (müssten!), dann aber die rückstänhdigen Beiträge von ca. 2200 Euro einklagen würden. Ansonsten würden sie darauf verzichten.
Mittlerweile habe ich probiert, wieder über die Künstlersozialversicherung (KSV) gesetzlich krankenversichert zu werden. Dort war ich schon mal (zwangs-)versichert, nachdem ich mich selbstständig gemacht hatte.
Die KSV hat mich jetzt zwar per Bescheid als Pflichtmitglied in die Rentenversicherung aufgenommen, nicht jedoch in die Gesetzliche Krankenversicherung. Das gehe nicht mehr, weil ich mich seinerzeit habe befreien lassen. Das gilt dann offensichtlich lebenslänglich...
Hinzu kommt, dass ich vor knapp drei Jahren private Insolvenz angemeldet habe und mich noch weitere drei Jahre in der sog. Wohlverhaltensphase befinde. Mein Insolvenzverwalter hat mir allerdings die Fortführung meiner freiberuflichen Tätigkeit gestattet, ich darf netto halt nur etwas unter 1000 Euro p. M. verdienen.
Da ich als Diabetiker natürlich eine Krankenversicherung brauche, aber nicht weiß, wie ich in die gesetzliche KV reinkomme, bitte ich dringend um einen guten Rat. |
|
| Nach oben |
|
 |
cosmic_child
Anmeldedatum: 07.11.2009 Beiträge: 2
|
Verfasst am: Sa 07 Nov, 2009 12:42 Titel: |
|
|
Hallo liebe Experten,
auch von mir eine Frage: Bin (seit 3 Jahren) privat versichert, möchte jedoch wieder in die gesetzliche Wechseln. Verdiene weiterhin grundsätzlich über der Bemessungsgrenze. Der Arbeitgeber bietet Entgeldumwandlungen an, die das Versicherungspflichige Einkommen mindern. Kann ich nach einem Jahr niedrigem Einkommen (sprich hohe Entgeldumwandlung) wieder zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung? Oder gibt es noch andere Alternativen?
cu
cosmic |
|
| Nach oben |
|
 |
insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 81
|
Verfasst am: Sa 07 Nov, 2009 13:46 Titel: |
|
|
Guten Tag,
nach meinen Informationen geht das in jedem Fall. Einfach den Maximalbeitrag in eine BAV umwandeln. Im übrigen kann man 216 Euro steuer und sozialabgabenfrei umwandeln sowie nochmals weitere 180 Euro steuerfrei umwandeln.
weiß nicht mehr ganz genau ob es 180 euro waren oder doch etwas mehr/weniger. auf jeden fall kann man auch mehr als die übrlichen 216 euro pro monat umwandeln. |
|
| Nach oben |
|
 |
cosmic_child
Anmeldedatum: 07.11.2009 Beiträge: 2
|
Verfasst am: Sa 07 Nov, 2009 17:52 Titel: |
|
|
Guten Tag insurer,
vielen Dank für die schnelle Auskunft !
Wir haben aber eine eigene Betriebsrentenkasse in der die Firma was einzahlt und ich dann private Entgeltumwandlung auch noch machen kann.
Früher waren da auch mal Grenzen - jetzt ist das aber anders (glaub sogar unbegrenzte Umwandlung)- kann das sein? Oder bedeutet dies, dass es dann eine nicht sozialversicherungsfreie Umwandlung ist (kann ich mir aber auch nicht vorstellen, dann wäre es ja ggf. eine Doppelbesteuerung) ??
Grüße
Cosmic |
|
| Nach oben |
|
 |
insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 81
|
Verfasst am: So 08 Nov, 2009 12:51 Titel: |
|
|
auch eine sog. Betriebsrente ist nichts andere als eine Betriebliche Altersvorsorge.
man darf maximal 216 euro umwandeln. die dann direkt vom brutto sozial und steuerfrei in den altersvorsorgevertrag laufen.
des weiteren kann man noch 150 euro monatlich steuerfrei direkt vom bruztto in den vorsorgevertrag fließen lassen. diese 150 euro sind dann allerdings sozialversicherungspflichtig. |
|
| Nach oben |
|
 |
Big Mike_63
Anmeldedatum: 03.07.2010 Beiträge: 1
|
Verfasst am: Sa 03 Jul, 2010 21:43 Titel: |
|
|
Hallo zusammen,
ich trage mich ebenfalls seit geraumer Zeit mit dem Gedanken, wieder von der PKV ind die GKV zu wechseln - ich bin 46 Jahre und seit ca. 5 Jahren in der PKV.
Warum ich mich heute dagegen entscheide, ist dem Umstand geschuldet, dass die Beiträge im Alter signifikant steigen werden. Dazu habe ich heute zufällig einen interessanten Beitrag bei Plusminus gesehen. Zudem tragen meine Partnerin und ich uns mit Gedanken zu heiraten. Da sie vor diesem Hintergrund die "Innenministertätigkeiten" übernähme, müssten wir sie noch zusätzlich privat krankenversichern, so dass man bei diesem "Szenario" auf fast die doppelten Beiträge käme. Ganz zu schweigen von dem Gründen einer Familie, wo Kinder dann noch zusätzlich versichert werden müssten.
So, genug der Vorrede. Was ich mir gegenwärtig überlegt habe, ist, meine Arbeitszeit für 13 Monate deutlich zu reduzieren, um unter die ca. 3,500 Euro zu fallen. Eine andere Alternative sehe ich für mich im Moment nicht.
Gegebenenfalls, da mich ich allerdings erst mal mit meinem AG sprechen, könnte ich mir vorstellen, "normal" weiterzuarbeiten und alles, was über die Bemessungsgrenze geht, auf einem Zeitkonto für ca. 13 Monate anzusparen, was später ausgezahlt oder durch Freizeit abgegolten werden könnte...
Wozu ich noch nicht so viel gelesen habe und damit um Erklärung bitten möchte, ist der Punkt mit der GEHALTSUMWANDLUNG. Was hat es damit auf sich?
Vielleicht habt Ihr noch den ein oder anderen Rat für mich?
Vielen Dank für Eure Antworten - Grüße
Big Mike |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|