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Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

 
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David Reisner
Administrator


Anmeldedatum: 18.08.2007
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: Mi 09 Apr, 2008 13:30    Titel: Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Die Rückkehr von der privaten in die Gesetzliche Krankenversicherung ist nicht ganz einfach und auch nur unter genau definierten Voraussetzungen überhaupt möglich. Diese liegen vor allen Dingen dann vor, wenn man von einer selbstständigen Tätigkeit in ein Arbeitnehmerverhältnis wechselt und das Einkommen unterhalb der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze liegt. Dann ist man automatisch wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Gleiches gilt auch, wenn man arbeitslos wird.

In beiden Fällen ist jedoch die Voraussetzung für die Wiederaufnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung, dass man noch keine 55 Jahre alt ist. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass die Menschen in jungen Jahren in die Private Krankenversicherung wechseln und von den geringen Beiträgen profitieren, um im Alter der gesetzlichen Kasse „zur Last zu fallen“.

Auch ist der Wechsel in einem Arbeitsverhältnis nur dann möglich, wenn das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze dauerhaft unterschreitet (also mindestens über einen Zeitraum von 12 Monaten). Steigt das Einkommen jedoch innerhalb von 12 Monaten wieder, so hat man nur dann das Recht, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, wenn man auch innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre in der gesetzlichen Kasse Mitglied war.

Hat man das 55. Lebensjahr bereits erreicht und war innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so besteht auch keine Chance mehr, in diese zurückzukehren. Dies gilt sogar für Arbeitslose, die dafür aber die Gelegenheit erhalten, den Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit (max. zwei Jahre) beitragsfrei zu stellen und ihn ohne erneute Gesundheitsprüfung bei einer neuerlichen Arbeitsaufnahme wieder aufleben zu lassen.
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Joe_1975



Anmeldedatum: 27.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mi 27 Aug, 2008 13:12    Titel:

Hallo,
verstehe ich diese Aussage nun richtig, daß ich auch mit nur ein paar Tagen arbeitslosigkeit innerhalb der ersten 5 Jahre wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück komme? Auch wenn ich weiterhin über der Jahressumme verdiene?

Gruß
Joe
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David Reisner
Administrator


Anmeldedatum: 18.08.2007
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: Mi 27 Aug, 2008 17:05    Titel:

Guten Tag!
Laut diesem Text bzw. dieser Aussage ist dies natürlich richtig, wie die aktuellen Gegebenheiten sind wird dir jedoch nur ein Versicherungsexperte für die Krankenversicherung genau sagen können.

Außerdem ist es ja (meiner Meinung nach) sinnlos, bei kurzen Zeiten der Arbeitslosigkeit zwischen den Krankenversicherungen hin und her zu springen, außerdem (siehe Text) muss die Beitragsbemessungsgrenze erreicht werden (bei Wechsel von Selbständigkeit in Arbeitsverhältnis).

Für Arbeitslose über 55 besteht nur die Möglichkeit den Vertrag bis zu maximal 2 Jahren Arbeitslosigkeit beitragsfrei zu stellen und bei einer erneuten Arbeitsaufnahme zu "reaktivieren".

Hoffe das hat die Frage beantwortet.
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Joe_1975



Anmeldedatum: 27.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mi 03 Sep, 2008 16:02    Titel:

Vielen Dank Herr Reisner,

ich habe mittlerweile mit einem Versicherungsfachmann gesprochen und der Absatz ist absolut richtig.

Viele Grüße
Joe
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David Reisner
Administrator


Anmeldedatum: 18.08.2007
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: Mi 03 Sep, 2008 17:56    Titel:

Dann danke ich für die Bestätigung durch den Versicherungsfachmann Smile
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Sebastian



Anmeldedatum: 04.11.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Di 04 Nov, 2008 16:44    Titel:

Hallo, wer weiß mir einen Rat:
Ich bin zur Zeit ohne Krankenversicherung, da mir die PKV nach 24 Jahren wegen Beitragsrückstand gekündigt hat. Ich bin selbstständig (Freiberufler), 54 Jahre alt und (noch) nicht verheiratet (was wir demnächst nachholen wollen).

Meine bisherige PKV (bis Juli 2008) teilte mir mit, dass sie mich zwar zum "Standardtarif" aufnehmen würden (müssten!), dann aber die rückstänhdigen Beiträge von ca. 2200 Euro einklagen würden. Ansonsten würden sie darauf verzichten.

Mittlerweile habe ich probiert, wieder über die Künstlersozialversicherung (KSV) gesetzlich krankenversichert zu werden. Dort war ich schon mal (zwangs-)versichert, nachdem ich mich selbstständig gemacht hatte.

Die KSV hat mich jetzt zwar per Bescheid als Pflichtmitglied in die Rentenversicherung aufgenommen, nicht jedoch in die Gesetzliche Krankenversicherung. Das gehe nicht mehr, weil ich mich seinerzeit habe befreien lassen. Das gilt dann offensichtlich lebenslänglich...

Hinzu kommt, dass ich vor knapp drei Jahren private Insolvenz angemeldet habe und mich noch weitere drei Jahre in der sog. Wohlverhaltensphase befinde. Mein Insolvenzverwalter hat mir allerdings die Fortführung meiner freiberuflichen Tätigkeit gestattet, ich darf netto halt nur etwas unter 1000 Euro p. M. verdienen.

Da ich als Diabetiker natürlich eine Krankenversicherung brauche, aber nicht weiß, wie ich in die gesetzliche KV reinkomme, bitte ich dringend um einen guten Rat.
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