David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 267
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Verfasst am: Mi 26 März, 2008 11:10 Titel: Risikozuschläge bei der PKV |
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Es ist jetzt bekannt gegeben worden, dass die viel diskutierten Risikozuschläge im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht auf Dauer gezahlt werden müssten.
Nur, wenn bei der Versicherungsgesellschaft in den Akten Hinweise auf eventuelle Vorerkrankungen festgehalten wurden, so wird von der Versicherung der so genannte Risikozuschlag erhoben. Das Ganze kann auch am Beispiel von hohem Blutdruck erklärt werden. Wenn ein Versicherter einen zu hohen Blutdruck aufweist, so wird in den Kreisen der PKV davon ausgegangen, dass die Krankenversicherung in der Zukunft für eventuelle Folgeschäden, die vom erhöhten Blutdruck herführen, aufkommen muss.
Bei vielen Versicherten ist es allerdings so, dass sie sich scheinbar nicht genauer mit der Thematik befasst haben, denn sie haben sehr wohl das Recht, dass sie diese Risikozuschläge der privaten Krankenversicherung nach einer gewissen Zeit auch prüfen lassen können.
Daraus resultierend kann es durchaus sein, dass die Kosten für die Versicherung dann drastisch sinken werden. Bevor ein Versicherungsvertrag mit einer PKV abgeschlossen wird, kommt es im Vorfeld dazu immer zu einer eingehenden Prüfung des aktuellen Gesundheitszustandes.
Es soll dabei von Seiten der Versicherer herausgefunden werden, welche Risiken eine eventuelle Versicherung mit dem potentiellen neuen Kunden in sich birgt. Junge Menschen, bei denen keinerlei Vorerkrankungen bekannt sind, müssen nicht so hohe Beiträge bezahlten wie vielleicht Personen, bei denen bereits Vorerkrankungen festgestellt wurden, die auch immer noch aktuell sind.
Bei der PKV ist es auch anders, dass die Berechnung der Beiträge nicht aufgrund des Einkommens erfolgt, sonders aufgrund der Kosten, die für den Versicherten in der Zukunft erwartet werden. Wenn mit Hilfe eines ärztlichen Attests nachgewiesen werden kann, dass eine Erkrankung nicht mehr aktuell ist, so besteht die Möglichkeit, dass der Risikozuschlag von Seiten des Versicherers überprüft wird und dann gegebenenfalls auch komplett gestrichen wird.
Bei manchen Versicherungen ist es auch üblich, dass die Zuschläge nach einiger Zeit automatisch gestrichen werden, wenn keine Kosten mehr beim Versicherten für bestimmte Erkrankungen mehr aufgewendet werden müssen. |
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