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Risikolebensversicherung und Selbstmord

 
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Krystina



Anmeldedatum: 19.09.2011
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mo 19 Sep, 2011 17:17    Titel: Risikolebensversicherung und Selbstmord

Hallo !!
bie mir ist mein Vater verstorben. Er hatte eine Risikolebensversicherung und es besteht der Verdacht auf Selbstmord.
nach §12 Abs. 2 steht : bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist, der die freie Willensbestimmung aausschließt. Anderfalls zahlen wir- soweit entstanden - den für den Todestag berechneten Rückkaufswert
ich verstehe leider zum teil den Absatz nicht nicht es wäre toll wenn es mir jemand erklären würde.

Liebe Grüße
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: Mo 19 Sep, 2011 21:00    Titel:

Die Beiträge für eine Lebensversicherung ob Risiko- oder Kapitallebensversicherung erwirtschaften Überschüsse. Diese Überschüsse müssen zu 90%(95%?) an den Versicherungsnehmer weitergegeben werden. Das kann erfolgen, indem die Versicherungssumme erhöht wird, die Beiträge mit den Überschüssen verrechnet werden oder Überschüsse verzinslich angesammelt werden. Das angesammelte Guthaben wird am Ende der Laufzeit an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Das ist vom Tarif abhängig und wird nicht von jeder Gesellschaft angeboten

Bei Suizid verlangen die Versicherungen eine Wartezeit. Tritt der Tod durch Suizid innerhalb dieser Wartezeit ein, wird nicht geleistet oder nur die angesammelten Überschüsse ausgezahlt. Sollte eine psychische Störung Auslöser des Suizid gewesen sein, zahlt die Versicherung auch vor Ablauf der Wartezeit. Allerdings liegt die Beweisführung hierfür beim Bezugsberechtigten. Das ist der, der entweder in der Police steht oder die Leistung als Erbe erhält.

Bei Suizid nach der Wartezeit erbringt die Gesellschaft die Versicherungsleistung.

Lena
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