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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 298
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Verfasst am: Do 18 Sep, 2008 19:19 Titel: Riesterrente für Berufsanfänger |
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Da die Leistungen aus der gesetzlichen Rente nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu sichern, ist eine zusätzliche Private Altersvorsorge wichtig. Besonders empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang die Riesterrente, da der Versicherungsnehmer von einer hohen staatlichen Förderung profitiert.
Insbesondere für Berufsanfänger ist die Riesterrente sehr geeignet, da bei einer entsprechend langen Laufzeit bereits mit geringen Beiträgen eine hohe Garantierente erzielt werden kann. Die Riesterrente kann von Berufsanfängern in Anspruch genommen werden, die entweder selbst pflichtversichert sind und in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder mit einer gesetzlich pflichtversicherten Person verheiratet sind. Um die staatlichen Zulagen in vollem Umfang zu erhalten ist es sinnvoll, den geforderten Mindestbeitrag einzuzahlen, der pro Jahr 4% des zu versteuernden Einkommens des Vorjahres bzw. mindestens 60€ entspricht.
Da die Riesterrente im Vergleich zu anderen privaten Altersvorsorgeversicherungen sehr flexibel ist, kann die Höhe der Beiträge jederzeit der Situation des Versicherungsnehmers angepasst werden und erhöht oder verringert werden. Die Grundzulage für den Versicherungsnehmer beträgt 154€ pro Jahr und die Kinderzulage für jedes Kind des Versicherungsnehmers beträgt 185€ bzw. für Jahrgänge ab 2008 300€.
Hinsichtlich des Bezugs der Rentenleistungen ist die Riesterrente ebenfalls sehr flexibel, da der Begünstigte zwischen dem 60. und dem 65. Lebensjahr entweder eine Kapitalauszahlung oder eine lebenslange Rente beantragen kann. Darüber hinaus können die Leistungen aus der Riesterrente unter bestimmten Umständen auch zur Tilgung von Immobiliendarlehen benutzt werden. |
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kandzior
Anmeldedatum: 17.11.2008 Beiträge: 13
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Verfasst am: Mo 17 Nov, 2008 18:12 Titel: |
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schon richtig, aber...
mit eine baV kriegt der Versicherungsnehmer mehr am Ende raus. Wenn ein Single, Berufseinsteiger eine Riesterrente abschließt erhält dieser als max. Zulage vom Staat 154 Euro/jährl.
Bei einer baV werden vom Bruttolohn die Beiträge abgezogen, somit hat jeder auch noch nen Steuervorteil.
Beispiel:
Bruttobeitrag 100 Euro
Nettobeitrag 50 Euro
Der VN hat somit auf das Jahr gerechnet (50 x 12) 600 € Steuervorteile genutzt obwohl der eigentliche Beitrag der im Topf ist nun bei 1.200 Euro liegt. Und wie schon gesagt, bei Riester wären dies nur 154 Euro.
Ich will hier Riester nicht schlecht machen, ich vertreibe diese selber, aber für jeden Berufsanfäger wäre eine baV die bessere Alternative!
Gruß
Martin |
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young insurance

Anmeldedatum: 05.08.2007 Beiträge: 60 Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: Sa 10 Jan, 2009 16:56 Titel: |
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Naja... Man muss aber auch beachten, wo der Unterschied in der Auszahlungsphase zwischen beiden Produkten liegt (sprich Steuer und Sozialversicherungsbeiträge). Und da hat Riester wieder Vorteile.
Beides sind aber gute Möglichkeiten zur Altersvorsorge. |
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Hartmut Schneider
Anmeldedatum: 15.04.2010 Beiträge: 30 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: So 23 Mai, 2010 11:19 Titel: |
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Hallo,
bei der Riester-Rente gibt es eine Doppelförderung. Zum einen gibt es die jährlichen Zulagen vom Staat und zum anderen können die Eigenbeiträge zu 100% von der Steuer abgesetzt werden.
Die Betriebliche Altersvorsorge (BAV) läuft über den Arbeitgeber. Dabei gibt es zwei Varianten, die arbeitgeberfinanzierte und die arbeitnehmerfinanzierte BAV.
Bei der arbeitgeberfinanzierten BAV zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt für den Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskasse.
Bei der arbeitnehmerfinanzierten BAV zahlt der Arbeitgeber vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers (Gehaltsumwandlung) einen bestimmten Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskasse.
Es ist auch eine Kombination aus arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter BAV möglich.
Auf die Gehaltsumwandlung hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber muß die arbeitnehmerfinanzierte BAV anbieten, allerdings kann er bestimmen bei welcher Versicherungsgesellschaft und über welchen Durchführungsweg (Direktversicherung oder Pensionskasse) die BAV erfolgen soll.
Der maximale Beitrag darf 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2010 sind das 220€ monatlich) nicht überschreiten. Zum Renteneintritt (frühestens ab dem 60. Lebensjahr) kann der Arbeitnehmer entweder das Kapital oder eine lebenslange Rente wählen.
Sowohl bei der Riesterrente, als auch bei der BAV sind die Leistungen voll steuerpflichtig und es sind Beitrage zu gesetzlichen Krankenversicherung auf die Leistungen zu zahlen.
Hartmut Schneider |
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Winzer
Anmeldedatum: 13.08.2010 Beiträge: 7
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Verfasst am: Do 09 Sep, 2010 08:07 Titel: |
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| genau als berufsanfänger hat man mir auch dazu geraten |
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Winzer
Anmeldedatum: 13.08.2010 Beiträge: 7
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Verfasst am: Do 09 Sep, 2010 08:08 Titel: |
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später informierte mich dann aber ein angeblicher fachmann, dass volkswohlbund besser sei, hat mir das begründet und ich wechselte. ob das 100 %-ig richtig war, weiß ich nicht. über Link entfernt. Moderator3 kann man sich etliche onlinebroker anschauen.
Zuletzt bearbeitet von Winzer am Di 07 Dez, 2010 09:15, insgesamt einmal bearbeitet |
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Versicherungsfritte
Anmeldedatum: 20.09.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mo 20 Sep, 2010 10:53 Titel: Kombination |
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Ich halte eine Kombination aus betrieblicher Altersvorsorge und Riesterrente für sehr Sinnvoll. Abgesehen vom Steuer- und Abgabenvorteil kann man in die BAV einen Berufs- oder einen Erwerbsunfähigkeitsschutz einbauen lassen.
Die Riesterrente ist flexibler und kann besonders später wenn Familie da ist sehr lohnend sein. Von der Nutzung als Wohnriester ganz zu schweigen.
Thema Vermögenswirksame Leistungen, diese können jeweils in BAV oder in eine Riesterrente fließen. |
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