Versicherung Forum - Versicherungsvergleich - Versicherungen - Versicherung Blog - Vermögen - KFZ Versicherung
Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre
eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Vorheriges Thema anzeigen: Altersvorsorge, Versicherungsaktien oder Lebensversicherung? Nächstes Thema anzeigen: Sterbegeldversicherung |
| Autor |
Nachricht |
David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 267
|
Verfasst am: Mo 09 Jun, 2008 08:57 Titel: Riester Rentenversicherung |
|
|
Da eine Private Altersvorsorge aufgrund des immer weiter sinkenden Rentenniveaus in Deutschland immer wichtiger wird, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung von großer Bedeutung. Mit Hilfe einer Riester-Rentenversicherung hat man die Möglichkeit, sich relativ kostengünstig für das Alter abzusichern.
Schließt man eine Riester-Rente ab, so kann diese als Bank- oder Fondssparplan angelegt werden oder als Rentenversicherung deklariert werden.
Um einen Anspruch auf staatliche Förderung erheben zu können, ist es wichtig, diese Versicherung ausschließlich bei einem geprüften bzw. zertifizierten Versicherer abzuschließen.
Die Beiträge die ein Versicherungsnehmer bei der Riester-Rente zu zahlen hat, werden aus dem Einkommen errechnet.
Deshalb haben besonders Personen mit einem geringerem Einkommen mit der Riester-Rente eine gute Möglichkeit, sich für das Alter abzusichern, denn der Mindestbeitrag den es zu zahlen gilt, bleibt niedrig und wird dennoch um die Höhe der vom Staat gezahlten Zulage erhöht.
Ebenso ist die Riester-Rente für Familien mit Kindern empfehlenswert, da für jedes Kind eine weitere Förderung gezahlt wird.
Die Auszahlung dieser Rente kann frühestens ab dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers ausgezahlt werden und geschieht meist als monatliche Rente.
Da das angesparte Kapital nur als Rente zur Auszahlung kommt und nicht für andere Zwecke verwendet kann, ist es unter anderem auch sicher vor eventuellen Gläubigern und auch im Falle einer Arbeitslosigkeit wird das Geld nicht von der Bundesagentur für Arbeit als Vermögen angerechnet.
Erst wenn die Rente ausgezahlt wird, besteht die Möglichkeit, dass sie gepfändet werden kann. Hier kann allerdings nur auf den Teil zugegriffen werden, der über dem Selbstbehalt liegt. |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|