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Nachricht |
Mirko_P

Anmeldedatum: 17.06.2007 Beiträge: 14
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Verfasst am: So 17 Jun, 2007 17:26 Titel: Reise kann nicht angetreten werden |
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In 2 Wochen kann ich die lang geplante Reise nicht antreten.
Wie der Zufall will, hab ich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
Muss ich nun einen TEil der Kosten noch tragen? |
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Katrin

Anmeldedatum: 18.06.2007 Beiträge: 14 Wohnort: Lüneburg
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Verfasst am: Mo 18 Jun, 2007 11:07 Titel: |
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| Soweit wie ich weiß, muss man prozentual eine gewisse Summe zahlen. |
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Felix Hempel

Anmeldedatum: 08.11.2007 Beiträge: 20 Wohnort: München
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Verfasst am: Do 08 Nov, 2007 19:39 Titel: |
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Guten Tag!
Wichtig: die Reiserücktrittsversicherung greift nur bei wichtigem Grund. Ebenfalls zu beachten sind die Obliegenheiten: der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Reise unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes zu stornieren, um die Rücktrittskosten möglichst gering zu halten. _________________ Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel
Versicherungsmakler
freier Wirtschaftsjounalist
http://www.hempel-partner.de |
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dermax
Anmeldedatum: 11.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: Mi 12 Nov, 2008 18:39 Titel: |
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| Ist zwar auch schon etwas älter, dieser Blog, trotzdem möchte ich gern noch hinzufügen: Ob man einen Teil der Stornogebühren selbst tragen muss hängt nicht zuletzt davon ab, ob ein Selbstbehalt vereinbart war bzw. ob dieser beim Abschluss rausgenommen wurde (gegen höhere Prämie). 20% SB sind oftmals üblich. |
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