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Mario B.
Anmeldedatum: 21.08.2007 Beiträge: 53
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Verfasst am: Di 11 Sep, 2007 23:11 Titel: Rechtsschutzversicherung, freie Anwaltswahl? |
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Hallo,
wenn ich rechtsschutzversichert bin, habe ich dann die freie Anwaltswahl? Oder wird mir von der Versicherung ein Anwalt gestellt?
Gruß Mario
Zuletzt bearbeitet von Mario B. am Mo 17 Sep, 2007 01:24, insgesamt einmal bearbeitet |
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 238
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Verfasst am: Mi 12 Sep, 2007 15:48 Titel: |
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Bei meiner Rechtschutzversicherung wird der Anwalt von der Versicherung gewählt, generell besteht jedoch zusätzlich auch die Möglichkeit der freien Wahl des jeweiligen Rechtsanwalts.
Hier gilt es natürlich zu beachten welches Risiko bzw. welche Erfahrungen mit dem Rechtsanwalt vorliegt.
Die Unterschiede bestehen zwischen den verschiedenen Anbietern bei der Rechtschutzversicherung ebenfalls. |
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MrHomerJSimpson
Anmeldedatum: 25.04.2008 Beiträge: 8 Wohnort: Bedburg
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Verfasst am: So 27 Apr, 2008 03:54 Titel: Auswahl Anwalt im Schadenfall |
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Das hängt vom Versicherer ab. Beide Möglichkeiten werden im Markt praktiziert. Sollte ein Vertrag mit freier Anwaltswahl abgeschlossen werden, empfiehlt es sich, die Auswahl des RA von der Art des Schadenfalls abhängig zu machen. In der Regel spezialisieren sich Anwälte auf 1-2 Fachbereiche und beherrschen zu den anderen Bereichen die Basics. Man geht ja schließlich auch nicht zum Hautarzt, wenn man Zahnschmerzen hat.
Der Schadensachbearbeiter des Rechtsschutz-Versicherers kennt für jeden Bereich einige Spezialisten, deren know-how und Arbeitsweisen aus vergangenen Fällen bekannt sind. Sollte dann doch mal ein Fehlgriff dabei sein, hat der Versicherungsnehmer wenigstens die falsche Auswahl nicht zu vertreten. Grundsätzlich sollte man bei einer eigenen Anwaltsbeauftragung klären, ob die Honorare für seine Tätigkeit in vollem Umfang im Rahmen der Rechtsschutz-Versicherung übernommen werden, sonst kann es beim Erhalt der Rechnung zu deftigen Überraschungen kommen.  |
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