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Rechtsformen einer Versicherungsagentur

 
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Domenique



Anmeldedatum: 08.03.2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mo 08 März, 2010 16:15    Titel: Rechtsformen einer Versicherungsagentur

Hallo liebe Gemeinde Smile

ich bin angehender Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und möchte gerne ein paar Infos zum oben genannten Thema. Im Netz finde ich keine genauen Hinweise ob es da spezielle Rechtsformen gibt, oder wie da z.B. die Unterschiede von Ausschließlichkeitsvertretern oder Makler sind.

Eine genaue Aufstellung von Rechtsformen von Versicherungsunternehmen konnte ich mir auch nicht erstellen. Wenn jemand einen Link zu einer Seite kennt wo das genauer beschrieben steht oder mir das so sagen könnte, danke ich tausendfach.

Grüße Dome
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Der Alte



Anmeldedatum: 31.01.2011
Beiträge: 181

BeitragVerfasst am: Mi 16 März, 2011 13:38    Titel:

Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kunden (Sachwalter). Er ist in erster Linie verpflichtet die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht damit auf der Seite des Kunden. Der Versicherungsmakler ist demzufolge nicht an eine Gesellschaft gebunden. Er wählt entweder aus den Produktangeboten der verschiedenen Versicherer am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Versicherern zusammen, welche sein Vertrauen genießen, welche er dem Kunden benennt.

Ungebundener Versicherungsvertreter
Der ungebundene Versicherungsvertreter ist Handelsvertreter und damit Interessenvertreter der von ihm vertretenen Versicherer. Er ist in erster Linie verpflichtet die Interessen der von ihm vertretenen Versicherer gegenüber dem Kunden zu wahren und steht damit auf der Seite der von ihm vertretenen Versicherer. Der Versicherungsvertreter ist in seiner Entscheidung frei, mit welchen Versicherern er zusammenarbeitet. Er wird diese Versicherer seinen Kunden benennen.

Gebundener Versicherungsvertreter
Die gebundenen Versicherungsvertreter sind Handelsvertreter oder Angestellte und damit Interessenvertreter der von ihnen vertretenen Versicherung(en) bzw. Organisationen. Sie sind in erster Linie verpflichtet die Interessen der von ihnen vertretenen Versicherung(en) bzw. Organisation(en) gegenüber dem Kunden zu wahren und stehen damit auf der Seite der von ihnen vertretenen Versicherung(en) bzw. Organisation(en).

Gebundene Versicherungsvertreter sind oft selbständig. Für meine Begriffe liegt in solch einem Falle eine Scheinselbständigkeit vor, da sie ausschließlich für eine Unternehmensgruppe tätig sind. Ansonsten finden Sie in dieser Branche von einer Einzelfirma bis zur AG alles, was es an Unternehmensformen gibt. Nähere Informationen finden Sie in der Gewerbeordnung. Welche Unternehmensform für Sie am günstigsten ist, sollte Ihnen ein Steuerberater am besten beantworten können.
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