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Arbeitgeber können auf das Leben ihrer Angestellten und Arbeiter eine so genannte Rückdeckungsversicherung abschließen, um später eine Pensionszusage einhalten zu können. Die Rückdeckungsversicherung fungiert dabei als Lebensversicherung, die sowohl in Form einer Risiko- als auch einer Kapitallebensversicherung möglich ist und in Höhe und Laufzeit frei vereinbart werden kann.