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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 214
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Verfasst am: Di 18 Sep, 2007 13:27 Titel: Produkthaftpflichtversicherung |
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Die Notwendigkeit für den Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Herstellung und den Vertrieb von Endprodukten, Zulieferteilen und Grundstoffen für die Produktion von Erzeugnissen.
Zu den besonders relevanten Gesetzen gehört das ,,Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz)”, das ,,Gerätesicherheitsgesetz”, beigeordnete Gesetze des BGB und EU-Richtlinien sowie technischen Normen und Verordnungen (DIN, EN). Diese Gesetze, Richtlinien und Verordnungen regeln die Verantwortlichkeit für alle Erzeugnisse, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert wurden.
Durch die Globalisierung der Produktion und des Handels mit verschiedenen Waren und technischen Erzeugnissen, die außerhalb der Europäischen Union gefertigt wurden, liegt die Produkthaftpflicht zunehmend im Verantwortungsbereich von Importeuren und Händlern. Der Importeur übernimmt gesetzmäßig die gleichen Pflichten und Verantwortung eines Herstellers, d.h. er ist für die Einhaltung gültigen technischen Standards, Vorschriften und Verordnungen zuständig, die den Einfuhrbestimmungen der EU entsprechen.
Die Standards, Vorschriften und Produktionsweisen des Herstellerlandes sind dabei ohne Bedeutung.
Die Haftpflicht eines Herstellers oder Importeurs von Erzeugnissen für berechtigte Forderungen Dritter im Rahmen der Produkthaftung ist innerhalb der EU auf 85 Millionen Euro begrenzt.
Für landwirtschaftliche Erzeugnisse der Pflanzen- oder Tierproduktion und Nahrungsmittel gelten gesonderte Regelungen, die sich innerhalb der Europäischen Union geringfügig unterscheiden können.
Für Exporte in die USA gilt das amerikanische Produkthaftungsrecht, was exzessiver als das europäische Recht ist.
Die Produkthaftpflichtversicherung ist ein relevanter Bestandteil der Gewerbeversicherung für Hersteller und Importeure und daher unverzichtbar, zu mal die Delegierung der Verantwortung auf den Verbraucher, Dienstleister oder Zwischenhändler ausgeschlossen werden muss. |
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